Flüchtlinge - Asylbewerber - Migranten

Migrant

Ein Migrant ist eine Person, die längere Zeit im Ausland lebt. Aus Sicht ihres Herkunftslandes sind Migranten Auswanderer, aus Sicht des Aufnahmelandes Einwanderer. Die meisten Migranten sind Arbeitsmigranten. Auch Flüchtlinge, die ihre Heimat verlassen, zählen zu den Migranten.

Menschen mit Migrationshintergrund

Der Begriff "Menschen mit Migrationshintergrund" fasst Migranten und deren Nachkommen zusammen.
Etwa ein Fünftel der in Deutschland lebenden Menschen hat einen Migrationshintergrund. Die Hälfte dieser Menschen hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Mehr als zwei Drittel der Menschen mit Migrationshintergrund stammen aus Europa ( davon die Hälfte aus EU-28), 15% aus dem nahen und mittleren Osten und nur 4,44% aus Afrika. (Stand: 2017)
Die Kinder, deren Eltern beide die deutsche Staatsbürgerschaft (z.B. durch Einbürgerung) haben, zählen in Deutschland nicht mehr als Migranten.

Weitere Statistiken

Flüchtling

Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" seine Heimat verlässt.

Nach Angaben der UNHCR waren 2014 Weltweit knapp 60 Millionen Menschen auf der Flucht - etwa 20 Millionen Menschen haben dabei ihr eigenes Land verlassen. Über 80 Prozent der Flüchtenden bleiben jedoch in ihrer Herkunftsregion – oft deshalb, weil sie auf eine Rückkehr hoffen, aber auch, weil ihnen die Möglichkeiten zur Weiterflucht fehlen. Etwa 38,2 Millionen fliehen innerhalb ihres eigenen Landes, ohne dabei internationale Landesgrenzen zu überschreiten. Sie zählen daher nicht als Flüchtling gemäß Genfer Flüchtlingskonvention sondern werden als Binnenvertriebene (Internally Displaced Persons – IDP) bezeichnet.

Asylbewerber

Jeder Ausländer kann auf deutschem Boden einen Asylantrag stellen. Die Asybewerber erhalten eine Aufenthaltsgestattung - sie dürfen sich in einem zugeweisenem Bezirk aufhalten aber in den ersten Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Asylbewerber erhalten staatliche Leistungen, die etwa 10% unterhalb des Hartz-IV Regelsatzes liegen.

Typische Gründe für eine Anerkennung als Flüchtling sind politische Verfolgungen im Heimatland aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Wirtschaftliche Not, Hungersnot oder eine Umweltkatastrophe werden nicht als Asylgründe anerkannt. Grundsätzlich muss ein individueller Grund vorliegen.

Die Anzahl der jährlich gestellten Asylanträge schwank stark, je nachdem wieviele Kriege und Kriesen die Menschen in die Flucht treiben.

Subsidiärer Schutz

Subsidiärer Schutz kann Personen gewährt werden, die keinen Aspruch auf  Asyl haben, denen im Falle einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aber ein "ernsthafter Schaden" (Todesstrafe, Folter, willkürliche Gewalt im Rahmen von Kriegen nach Art. 15 der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU ) droht.

In der Regel wird eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt - bei Verlängerung jeweils zwei weitere Jahre. Ein Niederlassungserlaubnis ist nach fünf Jahren möglich, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind.

Im Spitzenjahr 2016 würden 153.700 Menschen subsidiärer Schutz gewährt. 2011 waren es 666 Menschen.

Sicherer Drittländer

Laut dem Grundgesetz (§16a.2) kann eine Person sich Asyl berufen, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist. Folglich werden Asylbewerber, denen die Einreise nach Deutschland über einen "sicheren Drittstaat" innerhalb von drei Monaten nachgeweisen werden, in dieses Land überstellt. Allerdings kann Deutschland die Schutzsuchenden nicht pauschal abweisen, sondern muss zumindest prüfen, welcher EU-Staat für sein Verfahren zuständig ist. Ist eine Rücküberstellung dorthin dann nicht möglich, wird das Asylverfahren dennoch in Deutschland geführt.

Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015/2016 waren die deutschen Behörden nicht in der Lage, die große Zahl an Flüchtlingen zeitnah zu registrieren und an die zuständigen Drittländer zurückzuführen. Die nach dem Dublin-III-Abkommen für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständigen EU-Staaten waren vom starken Zustrom der Flüchtlinge teils überfordert und ermöglichten die Weiterreise der Flüchtlinge nach Deutschland.

Anerkannte Flüchtlinge

Anerkannten Flüchtlingen wird Asyl gewährt - sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
In Deutschland werden jedes Jahr etwa ein Drittel aller Asylanträge angenommen.

Abgelehnte Asylbewerber

Abgelehnte Asylbewerber werden durch die Ablehnung ausreisepflichtig. Im Fall einer Nichtausreise droht die Abschiebung.

Geduldete Person

Personen bei denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann, erhalten den Status der Duldung. Sie haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in einem Bundesland - eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Dem Ausländer wird hierdurch bescheinigt, dass er ausländerbehördlich registriert ist. Grundsätzlich dürfen geduldete Personen nicht arbeiten.

Politik: