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Aktualisiert: vor 10 Stunden 25 Minuten

Transparency Deutschland veröffentlicht Nationalen Integritätsbericht

Mi, 02/01/2012 - 13:02

Transparency Deutschland hat in diesen Tagen den Nationalen Integritätsbericht vorgestellt. In dem Bericht untersucht Transparency den Stand der Korruptionsbekämpfung in Deutschland. Insgesamt stellt die Antikorruptionsorganisation der Bundesrepublik ein gutes bis sehr gutes Zeugnis aus. Trotz dieser positiven Bewertung sieht Transparency aber zahlreiche Regelungslücken und Spielraum für Verbesserungen in der Praxis. Im Bericht werde diese in Form von 84 Forderungen aufgegriffen. Die Folgenden sind auch aus lobbykritischer Sicht relevant und im Bereich der Lobbykontrolle kann der Bundesrepublik bisher noch kein gutes Zeugnis ausgestellt werden:

Die lobbyrelevanten Forderungen von Transparency Deutschland

  • Es ist ein obligatorisches Lobbyistenregister mit finanzieller Offenlegung beim Bundestag einzurichten. Bei Eintrag in das Lobbyistenregister ist ein Verhaltenskodex zu akzeptieren

Die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters ist eine der zentralen Forderungen von LobbyControl. Über einen Verhaltenskodex hinaus muss es klare Sanktionen für Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundene Meldepflicht geben. Auch Anwälte müssen sich registrieren, wenn sie Lobbyaufträge annehmen.

  • Für ehemalige Ministerinnen und Minister sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre ist eine Karenzzeit von drei Jahren zu schaffen, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht

LobbyControl fordert darüber hinaus, dass während der Karenzzeit ein Wechsel in Lobbytätigkeiten generell, also nicht nur im Bereich der zuvor bearbeiteten Fachgebiete, zu verbieten und ein Verbot darf nicht dadurch ausgehebelt werden, indem auf Beamten- oder Rentenbezüge verzichtet wird. Eine aktuelle Übersicht der prominente Seitenwechsler aus Politik und Wirtschaft finden Sie in der Lobbypedia.

  • Die Nebentätigkeiten von Abgeordneten sind ab einer Bagatellgrenze auf den Betrag genau zu veröffentlichen und nicht wie bisher in drei Stufen. Sofern Abgeordnete als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte „Lobbying-Mandate“ übernehmen, darf die anwaltliche Schweigepflicht im Hinblick auf die Offenlegung von Nebeneinkünften nicht gelten

Auch für LobbyControl reicht die bestehende Veröffentlichungspflicht zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten nicht aus. Die Stufen müssen zumindest verfeinert und insbesondere nach oben deutlich erweitert werden. Bei Anwältinnen und Anwälten muss sichtbar sein, aus welcher Branche die Kundinnen und Kunden stammen.

  • Die Berichte über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung sind zu veröffentlichten, um gegenüber der Öffentlichkeit zu versichern, dass externe, in die Ministerien „abgeordnete“ Personen nicht an der Erstellung von Rechtsnormen und Entwürfen mitarbeiten, welche die Interessen ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tangieren

LobbyControl spricht sich allgemein gegen die Beschäftigung von externen Mitarbeitern aus, wenn diese von privaten Unternehmen vorübergehend entsendet und weiter bezahlt werden. Solche Mitarbeiter sind immer Diener zweier Herren und können somit nicht neutral agieren. Eine Übersicht über externe Mitarbeiter in den Ministerien finden Sie in der Lobbypedia.

  • Die Beteiligung von Interessenverbänden, Unternehmen und sonstigen privaten Akteuren bei der Vorbereitung von Gesetzen ist kenntlich zu machen („legislativer Fußabdruck“).

Wir begrüßen grundsätzlich jede Maßnahme, welche den Einfluss von Dritten auf die Gesetzgebung dokumentiert. Bei der Ausgestaltung einer solchen Transparenzregel muss darauf geachtet werden, dass nicht nur eine Liste aller im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens kontaktierten Unternehmen, Organisationen und Personen angefertigt wird, ohne zu unterscheiden, in welcher Form die einzelnen Akteure beteiligt waren. Ein sinnvoller legislativer Fußabdruck sollte Auskunft geben, wer konkret in welchem Maß beteiligt wurde und an welchen Stellen einzelne Gesetzespassagen von externen Vorlagen beeinflusst wurden.

  • Spenden an politische Parteien auf allen Ebenen sind noch transparenter, detaillierter und schneller zu veröffentlichen.

Darunter listet Transparency eine ganze Reihe konkreter Punkte auf: Spenden sollen bereits ab 2.000 Euro/ Jahr veröffentlicht werden, Parteisponsoring soll den gleichen Regeln unterworfen werden und für Spenden und Sponsoring soll es eine Obergrenze von maximal 50.000 Euro pro Jahr und Konzern, Unternehmen, Verband bzw. Person geben. Außerdem soll die Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollgremium und weitergehende Strafen verschärft werden. Dies sind alles Forderungen, für die sich LobbyControl stark macht – die aber leider bislang insbesondere an Union und FDP scheitern.

Transparency fordert zudem das Verbot der Annahme von Spenden durch einzelne Abgeordnete und die Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB). Die Forderungen gehen aber über das politische System hinaus und gehen auch auf weitere Themen wie das Rechtssystem, Korruptionsbekämpfung in Unternehmen oder die Rolle von Medien und Zivilgesellschaft ein.

Unterstützenswerte Forderungen

LobbyControl unterstützt grundsätzlich die Forderungen von Transparency International Deutschland. Die Einführung eines Lobbyregisters, die Reform der Veröffentlichungspflicht für Nebentätigkeiten und schärferen Reglungen für externe Mitarbeiter in Ministerien halten auch wir für wichtige Maßnahmen hin zu mehr Transparenz und weniger einseitigem Einfluss durch Lobbyisten. Die Bundesregierung sollte das Thema Lobbytransparenz und -regulierung endlich ernst nehmen.

Kategorien: Newsticker

Christian Wulff – leider kein Einzelfall

Fr, 01/27/2012 - 12:37

Bereits im Dezember haben wir uns in der Frankfurter Rundschau erstmals zur Kreditaffäre des Bundespräsidenten Christian Wulff geäußert. Seit dem ist kaum ein Tag vergangen, an welchem die Presse nicht mit neuen Enthüllungen aufwarten konnte. Gestern berichtete der Journalist Hans-Martin Tillack im Stern über die engen Verflechtungen zwischen Christian Wulff, seinem ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker und dem Eventmanager/Lobbyisten Manfred Schmidt.

Wulff unter Lobbyisten

Nach Tillacks Recherchen hat Wulff unmittelbar nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten an einer von Manfred Schmidt organisierten Party am Pariser Platz in Berlin teilgenommen. Unter den Gästen befanden sich Lobbyisten und Vertreter verschiedenster Unternehmen wie Celesio, BMW und Daimler. Zumindest für einen Lobbyisten, den Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), präsentiert der Stern auch eine Rechnung über 3.000 Euro für die Teilnahme an der “Netzwerkveranstaltung zur Bundespräsidentschaftswahl”. Hier zeigt sich klar das Geschäftsmodell solcher Partys: Politiker werden verwöhnt, damit man den Zugang zu ihnen als Leistung an Lobbyisten und Unternehmensvertreter verkaufen kann. Wulff selbst lud auf Kosten des Veranstalters über 80 Personen ein. Darunter seine Tochter Annalena, Egon Geerkens, Philipp Rösler und Martina Krogmann.

Ferner veröffentlicht der Stern in der Printausgabe erstmals Auszüge aus dem Emailverkehr von Olaf Glaeseker. Dieser warb in seiner Funktion als niedersächsischer Regierungssprecher aktiv Sponsoren für die Lobbyveranstaltung Nord-Süd-Dialog. So heißt es in einer Email: “Wir würden uns auch im Namen von Ministerpräsident Christian Wulff freuen, wenn wir auch in diesem Jahr die Deutsche Messe wieder als Sponsor für die Veranstaltung gewinnen könnten“. Und Wulff als Werbemittel funktionierte, wie eine andere Email des Kommunikationschefs der Firma Evonik belegt: “Bei Wulli Wulli bin ich dabei; schließlich ist er nicht nur gut und Niedersachsen schön – er könnte auch mal Kanzler werden. Darf Evonik da fehlen? Siehste“.

Wulff will davon nichts gewusst haben. Doch soll er nach Medienberichten als Ministerpräsident auch persönlich bei den Unternehmen Tui, Talanx und der Deutschen Bahn für den Nord-Süd-Dialog geworben haben. Die taz berichtet zudem darüber, dass sich auch der damalige Chef der Staatskanzlei, Lothar Hagebölling – heute Chef des Bundespräsidialamts -, für das Gelingen des von Schmidt organisierten “Nord-Süd-Dialogs” einsetzte. Als es Streit mit dem Flughafen Hannover gab, traf sich Hagebölling auf Bitten von Wulffs damaligem Sprecher Olaf Glaeseker mit Flughafen-Chef Raoul Hille, um die Wogen zu glätten. Ein weiteres Detail, wie in den Kontakten zu dem Eventmanager Schmidt die Grenzen zwischen privaten Geschäftsinteressen und öffentlichen Angelegenheiten verwischt wurden.

Kein Einzelfall – sondern Teil einer falschen politischen Kultur

Gegen Glaeseker und Schmidt wird inzwischen ermittelt. Aber auch bei Wulff stellt sich zunehmend die Frage, wie stark er in die Geschäfte verstrickt war, welche politische Verantwortung er dafür trägt oder inwiefern er selbst die rechtlichen Vorgaben verletzt hat. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht gegeben, während der Staatsrechtler Hans Heribert von Arnim den Verdacht der Vorteilsnahme sieht.

Allerdings darf dabei nicht aus den Augen verloren werden, dass es sich hier nicht um die Verfehlung eines einzelnen Politikers und seines ehemaligen Sprechers handelt. Auch der amtierende Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit und die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt haben die Dienste von Manfred Schmidt in Anspruch genommen. Und Die CDU hat in NRW Treffen mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers verkauft.

Wir haben es also mit einem strukturellen Problem zu tun. Der Zugang zu Politikern und Entscheidungsträger dient als Treibstoff für Partys, Einladungen und Sponsoring-Aktivitäten, von denen Veranstalter wie Manfred Schmidt, Unternehmen und Lobbyisten profitieren wollen – aber eben auch Parteien und Politiker. Mit dem Rücktritt einer Person ist es somit nicht getan. Vielmehr brauchen wir endlich klare gesetzliche Regeln und Schranken. Das die bestehenden Regeln nicht ausreichend sind, zeigt sich auch am Beispiel Wulff. Selbst bei einem Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz droht ihm keine Strafe. Diese ist schlichtweg nicht vorgesehen.

Die Bundesregierung muss dem Lobbyismus endlich Schranken setzen

Wie schon in unserer Halbjahresbilanz zur schwarz-gelben Koalition, fordern wir die Bundesregierung auf, dass Thema Lobbyismus nicht länger zu ignorieren. Die Staatengruppe gegen Korruption hat  bereits vor zwei Jahren einen deutlichen Reformbedarf im Bereich des Parteisponsorings, bei Direktspenden an Abgeordnete und bei der Offenlegung von Parteispenden festgestellt. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen der Staatengruppe jedoch ohne überzeugende Begründung zurückgewiesen. Ebenso wurde die Chance verpasst, mehr Transparenz bei Abgeordneten-Nebentätigkeiten herzustellen und überzeugende Regeln zur Vorbeugung von Interessenkonflikten einzuführen.  Diese Probleme gilt es nun zusammen mit einer stärkeren Kontrolle  und Begrenzung von Geschenken und geldwerten Dienstleistungen an Politikern durch Lobbyisten anzugehen. Anzugehen ist auch die lange ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption, die Deutschland vor bald 10 Jahren unterzeichnet hat. Neben Tschechien ist Deutschland das einzige europäische Land, dass die Konvention noch nicht ratifiziert hat.

Neben rechtlichen Verbesserungen brauchen wir eine politische Kultur, in der finanzielle Verstrickungen zwischen Mandats- und Amtsträgern etwas Außerordentliches ist und nicht Alltag und in der Politiker klar in der Lage sind, zwischen ihrer Funktion als demokratisch legitimierte Repräsentanten und ihrer privaten Person zu unterscheiden.

Weiterlesen:
Auch die Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Edda Müller, kritisiert im Zeit-Interview, dass Wulff kein Gespür für die notwendige Abgrenzung zu Wirtschaftsvertretern hat und bis heute keinerlei Einsicht zeigt, sondern seine Gratis-Urlaube, sein enger Kontakt zu Unternehmern und das Entgegennehmen von Vergünstigungen seiner zahlreichen Freunde für ihn ganz selbstverständlich sind.

Foto: Franz Richter (Lizenz: CC BY-SA 3.0)

Kategorien: Newsticker

Testfall: Finnischer Lobbyist will Europaabgeordneter werden

Do, 01/26/2012 - 15:22

Keine vier Wochen nachdem der neue Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete in Kraft getreten ist, erlebt der Regelkatalog eine erste Bewährungsprobe. Der Geschäftsführer der finnischen Zentralhandelskammer, Risto E.J. Pentillä, möchte zum 1. März Abgeordneter in Brüssel werden, seinen bisherigen Job als Wirtschaftslobbyist als Nebentätigkeit aber weiterhin ausführen. Im neuen Kodex ist explizit geregelt, dass Abgeordnete “nur im öffentlichen Interesse” handeln sollen und keinerlei Vereinbarungen eingehen dürfen “im Interesse einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu handeln.” Zugleich gehört es zum ausdrücklichen Auftrag der Finland Central Chamber of Commerce, Gesetze zu beeinflussen und Beziehungen zur EU zu unterhalten.

Um so erstaunlicher ist es, dass der juristische Dienst des EU-Parlaments offenbar keinerlei Konflikte mit dem Verhaltenskodex sieht, wie das Nachrichtenportal euobserver.com berichtet. Es wird sich nun zeigen, ob die bestehenden Regeln richtig angewandt werden, aber auch, ob die diese Regeln grundsätzlich ausreichen. Bereits Mitte letzten Jahres hatten wir auf einige Regelungslücken und all zu schwammige Formulierungen hingewiesen.

Bestehende Regeln müssen strikt angewandt werden

Pentillä soll den konservativen Abgeordneten Villa Itala ersetzen, der sein Mandat aufgibt und zum Europäischen Rechnungshof wechselt. Pentillä zeigte sich zunächst nicht besonders begeistert, nun doch nach Brüssel zu ziehen, nachdem er den Einzug ins Parlament bei der letzten Europawahl knapp verpasst hatte. Presseberichten zufolge, zog Pentillä seinen prestigeträchtigen Job in der Handelskammer dem Abgeordnetendasein zunächst vor. Er gab an, dass es aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich sei, beide Tätigkeiten parallel auszuführen. Doch nach den Äußerungen aus dem Parlament hat sich Pentilläs Position verändert. Er will nun den neuen Kodex testen und behauptet, dass nach Auskunft des Parlaments alles in Ordnung sei, solange er seine Nebeneinkünfte gemäß der Regeln veröffentliche.

Verhaltenskodex verlangt mehr als Transparenz

Tatsächlich enthält der neue Verhaltenskodex verschärfte Regeln zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und -einkünften. Allerdings verschwinden Interessenkonflikte nicht allein dadurch, dass sie transparent gemacht werden. Daher enthält der Kodex auch Regeln zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten. Die entsprechenden Paragrafen sind allerdings recht schwach formuliert, obwohl sich der Lobbyskandal im März letzten Jahres um eben solche aus Nebentätigkeiten erwachsenden Interessenkonflikte drehte. Der Skandal um den österreichischen Abgeordneten Ernst Strasser und andere war der Anlass für das Parlament, den Kodex auszuarbeiten.

Gelingt es nun nicht in einem solch eindeutigen Fall eine Nebentätigkeit mit klaren Interessenkonflikten zu unterbinden, würde die Wirksamkeit des Kodex’ deutlich geschwächt. Allerdings gilt der Kodex für Pentillä erst nach einem Einzug ins Parlament. Die Aufnahme des Mandats selbst kann durch den Kodex nicht geregelt werden. Auch für Pentillä wäre es sicherlich erstrebenswert, bereits vor dem Wechsel nach Brüssel Klarheit darüber zu haben, ob die bisherige Tätigkeit nebenbei weiterlaufen darf oder nicht.

Wir fordern: Europaparlament muss Pentillä stoppen

Vor diesem Hintergrund sind die vorschnellen Äußerungen der Rechtsexperten des Parlaments fragwürdig. Wurde hier überhaupt eine Einzelfallprüfung vorgenommen? Oder handelte es sich bei der Auskunft an Pentillä um eine allgemeine Aussage zu Nebentätigkeiten? Aus unserer Sicht handelt es sich klar um eine Verletzung selbst der bestehenden schwachen Regeln des Kodex. Wir rufen das europäische Parlament daher auf, Pentillä vor die Wahl zu stellen: Entweder Lobbyist oder Abgeordneter. In diesem Sinne haben wir im Rahmen unseres europäischen Bündnisses für Lobbytransparenz und -regulierung (ALTER-EU) einen offenen Brief an die Mitglieder des Präsidiums des Europäischen Parlaments geschickt.

Kategorien: Newsticker

Österreich: Uneinigkeit über geplantes Lobbyregister

Fr, 01/20/2012 - 13:00

Letzte Woche Mittwoch befasste sich der Justizausschuss des österreichischen Parlaments erneut mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Nach einer Expertenanhörung wurde die Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung im März vertagt. Ursprünglich sollte das “Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz” (LobbyG) schon zum 1. Januar in Kraft treten. Bereits am 22. November letzten Jahres beriet der Ausschuss über die Gesetzesinitiative, die in Reaktion auf die Bestechungsskandale im EU-Parlament um den österreichischen EU-Abgeordneten Ernst Strasser gestartet wurde. Österreich könnte mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters eine Vorreiterrolle in Westeuropa einnehmen.

Die Verzögerungen und die Anhörung deuten auf politische Differenzen hin, die auch mit Blick auf die Einführung eines verpflichtenden Registers in Deutschland aufschlussreich sein können. Wie bei der Anhörung im Landtag Brandenburg Anfang November 2011, sind auch in Österreich Fragen nach einer präzisen und sinnvollen Definition von Lobbying und weitere Begriffsbestimmungen entscheidend. Ebenso kontrovers diskutiert wird die Rolle von Lobbying betreibenden Anwälten und die Frage, inwieweit durch das Lobbygesetz in das Anwaltsgeheimnis eingegriffen werden kann und soll. Ähnliche Debatten führen wir auch in Deutschland und anlässlich der Anhörung in Brandenburg haben wir unsere Positionen dazu in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Zur Anhörung eingeladen waren der ehemalige Verfassungsrichter Karl Korinek, der Geschäftsführer der Lobby- und PA-Agentur Kovar&Köppl, Andreas Kovar (Werbespruch: “Making politics work for you.”), der Präsident der österreichischen Public-Affairs Vereinigung (ÖPAV), Feri Thierry, der Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltkammertages, Armenak Utudjian, der Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, Sepp Schellhorn sowie der Jurist und Politikwissenschaftler Hubert Sickinger.

Lobbyisten gegen Transparenz

Verschwiegenheit als Geschäftsmodell: Anzeige von Kovar & Köppl in der Zeitschrift "Politik & Kommunikation" März 2007

Ein Wortprotokoll der Sitzung ist leider nicht verfügbar. Statt dessen gibt es lediglich eine Zusammenfassung der Wortbeiträge. Sickinger kritisierte demnach zu Recht den nicht-öffentlichen Teil des geplanten Registers. In diesem werden die im Sinne der Transparenz relevanten Angaben zu Kunden und Aufträgen von Lobbyagenturen gespeichert. Dass gerade diese Informationen nicht öffentlich sein sollen, ist ein großer Schwachpunkt des österreichischen Gesetzentwurfs.

Kovar sprach sich wenig überraschend gegen die Sichtbarmachung der Auftraggeber von Beratungsunternehmen aus und kritisierte dies als “diskriminierend und praxisfern”. Dass eben jene Angaben nach dem derzeitigen Entwurf nicht öffentlich gemacht werden, scheint Kovar dabei nicht zu genügen. Hintergrund ist hier, dass die Kammern (Arbeiterkammern etc.) nach dem vorliegenden Entwurf weniger Angaben machen müssen, als Lobbyagenturen.

Korinek plädierte entgegengesetzt dafür, NGOs ganz von der Registrierungspflicht zu befreien und zwischen Lobbying für den eigenen Vereinszweck und kommerziellem Lobbying für Dritte zu unterscheiden, wie Der Standard berichtet. Eine solche Unterscheidung wäre aus unserer Sicht nicht zielführend, da z.B. auch Unternehmen oder Lobbyisten vermeintlich neutrale NGOs als Tarnorganisationen für ihre Arbeit nutzen können, bei denen nicht unbedingt erkennbar ist, wer die Geld- und Auftraggeber sind.

Noch Nachbesserungsbedarf

Da für die Verabschiedung des Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, sind auch die Stimmen der Opposition von Bedeutung. Während die FPÖ und Teile der SPÖ die Ausnahmen für Anwälte noch ausweiten wollen, möchten die Grünen auch den bisher nicht-öffentlichen Teil des Registers öffentlich machen. Die weiteren Verhandlungen dürften also noch spannend werden und ob eine Beschlussfassung bis März, wie nun von der ÖVP angestrebt, realistisch ist, darf bezweifelt werden.

Österreich täte gut daran, sich bei der weiteren Ausarbeitung des Lobbygesetzes an den USA oder Kanada zu orientieren und die dort seit vielen Jahren gewonnenen Erfahrungen mit verpflichtenden Lobbyregistern zu nutzen. Insbesondere bei den Angaben über Lobbybudgets bei Unternehmen und bei den erwähnten Auftrags- und Kundenlisten bei Lobbyagenturen gibt es aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf.

Fotos: © CC BY 2.0, Name: akk_rus

Kategorien: Newsticker

Mehr Transparenz in den Wirtschaftswissenschaften

Fr, 01/13/2012 - 15:08

Am 5. Januar beschloss die American Economic Association, eine der größten internationalen wirtschaftswissenschaftlichen Vereinigungen, ihre Kriterien für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Artikeln zu verschärfen. In Zukunft sind die AutorInnen dazu verpflichtet bei Publikationen, Angaben über Forschungszuwendungen durch Dritte zu machen. Finanzielle Zuwendungen müssen demnach veröffentlicht werden, sobald die Summe in den letzten drei Jahren 10.000 US-Dollar übersteigt. Darüber hinaus müssen bezahlte und unbezahlte Nebentätigkeiten der AutorInnen angegeben werden, wenn ein inhaltlicher Bezug zum Forschungsgegenstand gegeben ist. Die genannten Punkte gelten auch für Verwandte und Partner der AutorInnen. Zudem muss bekannt gegeben werden, falls Dritten das Recht eingeräumt wurde, den Artikel vor der Veröffentlichung einzusehen bzw. zu prüfen. Nach der Finanzkrise wurde der Vorwurf gegenüber Wirtschaftswissenschaftlern laut, die Krise im Vorfeld aufgrund von Interessenkonflikten falsch eingeschätzt zu haben.

Auch bei deutschen Ökonomen sei mehr Transparenz notwendig, bekennt der Vorsitzende des Vereins für Socialpolitik, Michael Burda, gegenüber der FAZ, nachdem die Pressemitteilung der AEA veröffentlicht wurde. Ohne Informationen über mögliche Interessenkonflikte können Empfehlungen der Experten nicht richtig eingeschätzt werden. Der Vorsitzende des deutschen Pendants zur AEA meint: “Für deutsche Ohren mögen sich strenge Regeln extrem anhören, aber wir wollen ernst genommen werden.”

Nicht nur im Wissenschaftsbetrieb der Ökonomie fehlt es an Transparenz

Die fehlende Transparenz über Hintergründe vermeintlich unabhängiger Experten und Informationen ist kein Einzelfall. Sichtbar wird das beispielhaft bei einem Interview des Deutschlandfunk mit Bert Rürup, in dem er als Sachverständiger der Regierung vorgestellt wird, seine Position als Chefökonom und Sonderberater für die private Altersvorsorge beim Finanzdienstleister AWD aber unerwähnt bleibt.  Bereits 2006 zeigte eine Studie des Kommunikationswissenschaftlers Christian Nuernbergk, dass die Botschafterrolle für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bei “Experten” oft ungenannt bleibt. Daher verwundert es nicht, dass die AEA ihre Mitglieder dazu aufruft, die Regeln auch bei öffentlichen Auftritten und nicht-wissenschaftlichen Publikationen anzuwenden.

Die “Inititative für eine bessere ökonomische Bildung” (iböb) nimmt die Position des AEA zum Anlass, ähnliche Regeln für “Konzeptionen, Forschungsprojekten, Bildungsstandards, Lehrerfortbildungsangeboten, Lehr-Lern-Materialien aller Art und Web-Portalen der ökonomischen Bildung in Deutschland” zu fordern. Im Bereich der ökonomischen Bildung werden häufig Unterrichtsmaterialien kostenlos Angeboten. Die Finanzierung der Materialien ist dabei nicht immer  transparent und die Inhalte einseitig.

LobbyControl befürwortet den Vorstoß des AEA für mehr Transparenz bei Veröffentlichungen wirtschaftswissenschaftlicher Artikel und begrüßt den Anstoß des iböb zur Diskussion über mehr Transparenz in der ökonomischen Bildung.

Um einer einseitigen und mit Interessenkonflikten aufgeladenen Wirtschaftswissenschaft entgegen zu wirken, ist die Herstellung möglichst hoher Transparenz über Finanzierung und Hintergrund wissenschaftlicher Arbeiten ein Schritt in die richtige Richtung. Zudem wird durch die neuen Regeln ersichtlich, wer möglicherweise Lobbytätigkeiten nach geht und unter dem Deckmantel der Wissenschaft für interessengeleitete Positionen wirbt.

Eine ausgeglichene ökonomische Bildung kann nur durch mehr Transparenz bei der Finanzierung  der Bildungsangebote gewährleistet werden. Ein einseitiges und intransparentes Bildungsangebot ist ein Einfallstor für Lobbyismus im Klassenzimmer.

 

Bild: CC BY 2.0, Images Money, taxbrackets.org

Kategorien: Newsticker

Otto-Brenner-Stiftung: Studie zu Lobbyregulierung

Di, 12/20/2011 - 15:31

Vor zwei Wochen stellte die Otto-Brenner-Stiftung eine neue Studie zum Thema Lobbyregulierung vor. Neben einer Analyse des Problemfeldes Lobbyismus werden dort konkrete Vorschläge für mehr Transparenz und mehr Regeln gemacht. Nicht alle davon sind aus unserer Perspektive zielführend, so dass sich ein genauerer Blick auf die in der “Lobbyszene” viel diskutierte Studie lohnt. An der Podiumsdiskussion zur Vorstellung der Studie nahm auch LobbyControl-Vorstand Dieter Plehwe teil.

Ziel: Transparenz und Chancengleichheit

Unter dem Titel “Marktordnung für Lobbyisten. Wie Politik den Lobbyeinfluss regulieren kann” begründen die drei Autoren der Studie, warum eine stärkere Regulierung von Lobbytätigkeiten notwendig ist.  Die Autoren definieren Lobbyismus als direkte Einflussnahme auf die Politik: „Lobbyismus zielt direkt auf die Politik und die Politiker, er agiert bilateral und meist unbehelligt, nichtöffentlich und in kleinen informellen Kreisen.“  Die Studie geht davon aus, dass die Politik derzeitig fahrlässig mit dem Problem Lobbyismus umgehe. Die mangelhafte Regulierung von Lobbytätigkeiten werde zu einem „Makel der Demokratie“.

Aufgabe der Politik sei es daher, „Transparenz und Chancengleichheit“ herzustellen. Dadurch ließen sich zwar nicht die strukturellen Machtverhältnisse verändern, jedoch die Qualität des Informationsflusses verbessern und damit auch die Demokratie stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfe es nicht allein mehr Transparenz, sondern auch klarer Regeln, die bestimmte Praktiken abstellen. Insgesamt würde die Marktordnung für Lobbyisten zu einer “Win-Win-Situation” für die Politik, aber auch für die Lobbyisten selbst führen.

Die drei Autoren der Studie Andreas Kolbe, Herbert Hönigsberger und Sven Osterberg führten rund 40 Experteninterviews und werteten zahlreiche Dokumente und Parlamentsdebatten zum Thema Lobbyismus aus. Die Otto-Brenner-Stiftung ist die gemeinnützige Wissenschaftsstiftung der IG Metall. Die Lobbystudie wurde von Thomas Leif, Journalist und früherer Leiter des Netzwerks Recherche, initiiert und begleitet.

Die Forderungen

Im Detail stellen die Autoren einen 10-Punkte-Forderungskatalog auf:

  • Ein Transparenzregister soll die Verbändeliste des Bundestages ersetzen. Es soll nicht verbindlich sein, sondern auf einem Anreizsystem beruhen. Das Register soll neben Veränden auch Lobbyarbeit betreibende Unternehmen, NGOs, Agenturen und Anwaltskanzleien umfassen und listet Angaben zur Organisation, zu Auftraggebern und Aufgabenbieten und zu Finanzen auf. Bei falschen oder unvollständigen Angaben droht die Streichung aus dem Register. Das Register soll vom Bundespräsidenten geführt werden und online verfügbar sein.
  • Interessenvertreter gelten dann als akkreditierte Lobbyisten, wenn sie sich in das Lobby- bzw. Transparenzregister des Bundestages eintragen und einen Verhaltenskodex unterzeichnen. Akkreditierte Lobbyisten sollen als Anreiz zur Registrierung bestimmte Privilegien erhalten: Dazu zählt, dass sie einen Hausausweis des Bundestages beantragen können, dass sie zu Anhörungen eingeladen werden und den Anspruch darauf haben, dass ihre schriftlichen Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben veröffentlicht werden.
  • Ein Verhaltenskodex soll von den jeweiligen Lobbyisten selbst erarbeitet werden, aber vom Bundestag festgelegten Mindestanforderungen unterliegen.
  • Transparenz der Einflussnahme auf die Gesetzgebung: Stellungnahmen, Gutachten und ähnliche Dokumente, die akkredidierte Lobbyisten zu einem Gesetzgebungsverfahren einreichen, sollen auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht werden. Werden dem Parlament Stellungnahmen vorenthalten, die der Exekutive oder anderen Stellen übermittelt wurden, droht die Streichung aus dem Transparenzregister.
  • Bezahlte, aber auch ehrenamtliche Nebentätigkeiten von Abgeordneten für Körperschaften, die in der Transparenzliste aufgeführt sind, sollen mit einem Bundestagsmandat unvereinbar sein. Einfache Mitgliedschaften sollen davon nicht berührt werden.
  • Für Mitglieder der Exekutive und Parlamentarier mit besonderen Funktionen (Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende, Fraktionsgeschäftsführer und ihre jeweiligen Stellvertreter) soll eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren gelten, wenn ihre neue berufliche Tätigkeit nicht mit der Berufstätigkeit vor Amtsantritt in Verbindung steht. Über Ausnahmen kann die Bundesregierung oder der Bundestag entscheiden.
  • Externe Mitarbeiter in der Bundesverwaltung sollen nicht länger beschäftigt werden.
  • „Kanzleigesetze“ einschränken: Nur in begründeten Einzelfällen sollen Gesetzesvorlagen extern ausgearbeitet werden. Dies soll in einem transparenten Vergabeverfahren auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung geschehen.
  • Sponsoring von Aktivitäten der Regierung, Parlament, Fraktionen oder Parteien soll verboten werden.
  • UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren

Unterschiedliche Reaktionen

Die Reaktionen auf die Studie fielen unterschiedlich aus – so etwa auf der Podiumsdiskussion zur Vorstellung der Studie, die am 5.12. in Berlin stattfand. Hier trafen Unternehmenslobbyisten von BASF und der Deutschen Post sowie ein Lobbyist vom Bundesverband der deutschen Banken, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Peter Altmaier und Christian Lange, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sowie unser Vorstandsmitglied Dieter Plehwe aufeinander.

Herbert Hönigsberger (Autor der Studie), Kathrin Zabel (Deutsche Post), Christian Lange (SPD), Thomas Leif (Moderation), Peter Altmaier (CDU), Andreas Krautscheid (BDB), Dieter Plehwe (LobbyControl), Wolfgang Niedermark (BASF)

Viel Einigkeit zeigte sich zunächst in der sehr grundsätzlichen Forderung nach mehr Transparenz. Die konkreten Forderungen aus der Studie wurden dagegen unterschiedlich aufgenommen: Altmaier stellte klar, dass er die meisten Vorschläge für unnötig hielt. Schließlich sei Lobbyismus genauso wenig schlecht wie der Journalismus. Die wenigen “Auswüchse” des Lobbyismus könne man nicht mit “Placebo”-Maßnahmen wie einem “Zwangsregister” beheben. Allein das Thema “Kanzleigesetze” sah auch Altmaier kritisch und forderte eine “mobile Gesetzes-Task Force” innerhalb der Bundesregierung. Christian Lange dagegen lobte die Forderungen der Studie und positionierte sich klar für mehr verbindliche Lobbyregulierung. Die drei eingeladenen Branchenvertreter sprachen sich zwar für mehr Transparenz aus, zeigten sich aber skeptisch gegenüber mehr verbindlicher Regulierung.

Unser Ansatz: Verbindlichkeit statt Anreizsystem

LobbyControl unterstützt das grundsätzliche Anliegen der Studie, Lobbytätigkeiten stärker zu regulieren. Die geforderten schärferen Reglungen für externe Mitarbeiter in Ministerien und von Partei- und Politiksponsoring hält auch LobbyControl für wichtige Maßnahmen zur Eindämmung von intransparenter und einseitiger Einflussnahme. Kritisch sehen wir allerdings die Vorschläge der Studie in Bezug auf ein unverbindliches Lobbyregister. Ein solches – das zeigen die Erfahrungen mit dem Brüsseler Transparenzregister – verfehlt das Ziel, Transparenz wirksam und für alle Akteure gleichermaßen herzustellen. Zwar sollen an die Registrierung geknüpfte Privilegien als Anreiz dienen. Jedoch sind nicht alle Lobbyakteure in Berlin gleichermaßen auf den Zugang zum Bundestag angewiesen und es wäre ein leichtes, entsprechende Regelungen zu umgehen.

Zugleich leuchtet es nicht ein, warum mit der Registrierung als Lobbyist ein Anspruch auf Veröffentlichung der eigenen Position auf den Seiten des Bundestages verbunden sein sollte. Darüber hinaus schlägt die Studie vor, dass Lobbyisten einen Anspruch auf eine Stellungnahme des entsprechenden Fachausschusses haben sollten. Das setzt aus unserer Sicht ein falsches Signal: Nur mit Hilfe von professionellen Lobbyisten wird man auch wirklich gehört. Statt Lobbyisten weitreichende Privilegien einzuräumen, sollten aus unserer Sicht neben Transparenzpflichten klare Regeln und Grenzen gesetzt werden.

Eine Anregung zur Diskusson

Insgesamt leistet die Otto-Brenner-Stiftung mit ihrer Studie einen wichtigen Beitrag zur Debatte über die Regulierung von Lobbytätigkeiten. Wir werden uns damit auch weiter auseinandersetzen. Es gibt auch einige Punkte, wo wir durchaus Unterschiede sehen. Fragwürdig erscheint LobbyControl z.B. der Begriff der Marktordnung. Die Autoren der Studie möchten damit verdeutlichen, dass beim gegenwärtigen Lobby-System durch “außer Kontrolle geratene Konkurrenzkonstellationen” der freien Austausch von Informationen auf dem Markt der Informationen behindert werde. Mit einer neuen staatlich hergestellten Marktordnung solle ein “fairer Wettbewerb” gewährleistet werden. Aus unserer Sicht ist zum einen die Markt-Rhetorik problematisch, wenn es um Demokratie geht. Zum anderen ist auch fraglich, ob die Perspektive des “Markts der Informationen”, der nur richtig geregelt werden muss, tatsächlich ausreichend ist.

Ein weiterer Diskussionspunkt wären die Vorschläge zu den Nebentätigkeiten von Abgeordneten (siehe dazu auch die Nachdenkseiten). Dazu fordert die Studie ein Verbot von Tätigkeit neben dem Mandat, wenn diese Tätigkeiten für Organisationen ausgeübt werden, die als Lobbyorganisationen in der vorgeschlagenen Transparenzliste stehen. Das würde bezahlte Tätigkeiten ebenso betreffen wie ehrenamtliche. Aus unserer Sicht würden wir hier eine Unterscheidung machen und ehrenamtliche Tätigkeiten zulassen. Denn Abgeordnete dürfen durchaus ein eigenes politische Profil haben. Das problematische sind aus unserer Sicht vielmehr mögliche finanzielle Abhängigkeiten oder gar bezahlte Interessenvertretung für Dritte (siehe dazu auch unsere Studie zu den bisherigen Nebentätigkeiten-Regeln)

Weitere Informationen:

Kategorien: Newsticker

Europäischer Bürgerbeauftragter kritisiert Umgang mit Interessenkonflikten bei der EFSA

Fr, 12/16/2011 - 17:29

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat vergangene Woche einer Beschwerde der Organisation Testbiotech gegen die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA stattgegeben und unzureichende Regeln gegen Interessenkonflikte bei der Behörde angemahnt. Wir hatten die Beschwerde gemeinsam mit CEO und Friends of the Earth Europe unterstützt. Konkret geht es um den Fall Dr. Suzy Renckens. Renckens war bis 2008 bei der EFSA Leiterin der Abteilung, die für die Risikobewertung gentechnisch modifizierter Organismen zuständig ist. Nur zwei Monate nach Beendigung dieser Tätigkeit wechselte Renckens zu dem Agro-Unternehmen Syntegma, das eben solche gentechnisch modifizierten Pflanzen herstellt (wir berichteten).

Die EFSA hat nun bis Ende März Zeit, auf die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) zu reagieren. Der Bürgerbeauftragte, P. Nikiforus Diamandouros, hat darüber hinaus die Kompetenz, den Fall dem Europäischen Parlament vorzulegen.

Konkret kritisiert der Ombudsmann in seiner Empfehlung mehrere Punkte, auch unabhängig von dem konkreten Fall:

  • Die EFSA solle strengere Regeln und Verfahren zu Verhandlungen ihrer Mitglieder über Tätigkeiten nach ihrem Ausscheiden aus der Behörde entwickeln und anwenden. Die Behörde solle anerkennen, dass solche Verhandlungen mit ernsthaften Interessenkonflikten verbunden sein können.
  • Die EFSA solle anerkennen, dass sie im Fall Renckens darin versagt hat, die entsprechenden Regeln anzuwenden und nicht zu einer ausreichend gründlichen Einschätzung des potentiellen Interessenkonflikts gelangt ist.
  • Bei zukünftigen Fällen solle die EFSA darauf achten, ausreichende Informationen einzuholen, eine möglichst gründliche Einschätzung des Potentials für Interessenkonflikte vorzunehmen und die Ergebnisse dieser Einschätzung ordentlich zu dokumentieren.

Tatsächlich hat die EFSA bereits neue Regeln zur Stärkung der Unabhängigkeit, zum Umgang mit Interessenkonflikte und zur besseren Kontrolle der Drehtür zwischen Nahrungsmittelindustrie und der Behörde eingeführt. Weitere Regeln wurden bei einer Sitzung des Verwaltungsrats gestern in Warschau beschlossen. Daher argumentiert die EFSA in einem Brief an den Ombudsmann, dass sie nun wesentlich bessere Regeln hätte als 2009 und dass die Regeln weiter verbessert würden, so dass es keine derartigen Fälle mehr geben sollte.

Neue Regeln = bessere Regeln?

Allerdings zeigt der Wechsel von David Carlander vor einigen Wochen zum Nanotechnologie-Industrieverband (Nanotechnology Industry Association), dass die neuen Regeln nicht ausreichen. Carlander war bei der EFSA für die Risikobewertung von Nanotechnologie in Nahrungsmitteln zuständig. Nun ist er Cheflobbyist (Director of Advocacy) bei einem Verband, der die Interessen eben jener Unternehmen vertritt, deren Produkte Carlander bei EFSA unter die Lupe nehmen sollte. Zwar hat die EFSA Carlander entlang ihrer neuen Regeln ein einjähriges Kontaktverbot zur EFSA in Bezug auf Nanotechnologie auferlegt. Unserer Einschätzung nach hätte der Wechsel jedoch für mindestens 2 Jahre vollständig untersagt werden müssen um Interessenkonflikte auszuschließen, insbesondere da es sich um eine Lobbytätigkeit handelt. Fraglich ist auch, zu welchem Zeitpunkt Carlander Verhandlungen mit NIA über seinen Job aufnahm.

 

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Grüne und SPD für mehr Lobbykontrolle

Mi, 12/14/2011 - 15:18

Sowohl Bündnis90/Die Grünen als auch die SPD haben auf ihren Bundesparteitagen in den letzten Wochen viel versprechende Beschlüsse für Transparenz und bessere Regeln in Sachen Lobbyismus und Interessenkonflikten gefasst. Wir geben einen Überblick zu den aus lobbykritischer Sicht relevanten Beschlüssen.

Grüne: “Demokratischer Aufbruch in Zeiten der Krise”

Der Bundesparteitag der Grünen fand vom 25. bis 27. November in Kiel statt. Interessant für uns war der Tagesordnungspunkt “Mehr Demokratie ist die Lösung” und genauer der Beschluss unter dem Titel “Demokratischer Aufbruch in Zeiten der Krise”.

2009 übergaben wir 8.700 Unterschriften für ein Lobbyregister an den Bundestag. Zumindest bei der Opposition bewegt sich was

In diesem Beschluss werden eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie vorgeschlagen, darunter auch eine Begrenzung einseitiger oder verdeckter Einflussnahme auf politische Entscheidungen. Nach Auffassung der Grünen ist “eine Politik, die gut organisierten und ressourcenstarken Interessen zuwider läuft, nur schwer möglich.” Das sehen wir auch so. Die Grünen differenzieren weiter: “Zwar ist eine Politik, die vor allem ressourcenschwache Interessen in den Blick nimmt, nicht per se gut – schlecht ist es allerdings für die Demokratie, wenn der politische Spielraum schon vorab eingeengt ist und nicht alle Interessen in die Entscheidung einbezogen werden [...]” Letztlich sei also Lobbytransparenz und -regulierung eine Frage der politischen Gerechtigkeit. Was schlagen die Grünen also vor, um diesem Ziel näher zu kommen? Hier eine Übersicht:

  • Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters in Bund, Ländern und auf europäischer Ebene
  • Eine dreijährige Karenzzeit für politisches Spitzenpersonal, in der die weitere Berufstätigkeit genehmigungspflichtig sein soll
  • Mehr Transparenz bei Nebeneinkünften ab 1000 Euro
  • Keine Umgehung der Transparenzpflichten durch Anwälte durch klare Unterscheidung zwischen grundrechtlich relevanter Anwaltstätigkeit und Lobbyarbeit
  • Ein Verbot von Parteispenden für juristische Personen, Begrenzung der Spendensumme für natürliche Personen sowie Absenkung der Veröffentlichungsgrenze für Großspenden (bisher 50.000 Euro)
  • Gleichbehandlung von Sponsoring und Spenden bei den Veröffentlichungspflichten
  • Eine ausgewogene Besetzung von Expertengruppen, auch auf europäischer Ebene

Mit diesen Beschlüssen schärfen die Grünen ihr Profil als Partei, die sich für mehr Transparenz und Schranken für Lobbyismus einsetzt. Wir begrüßen die Beschlüsse, auch wenn im Detail noch einige Fragen offen bleiben. Präziser hätten insbesondere die Beschlüsse zu Nebeneinkünften und Parteispenden ausfallen können: Auf welche Summe soll die Veröffentlichungspflicht für Großspenden abgesenkt werden? In welchen Stufen sollen Nebeneinkünfte veröffentlicht werden? In dem Beschlusspapier ist von einer Veröffentlichung bis 50.000 Euro die Rede – ist damit ein Jahres- oder ein Monatseinkommen gemeint? Warum gerade 50.000 Euro?

Zahlreiche Änderungsanträge
Wir erwarten von den Grünen, dass sie sich im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung auch tatsächlich an diesen Grundsätzen orientieren. Einige wesentliche Präzisierungen wurden durch Änderungsanträge eingebracht, wobei der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, eine zentrale Rolle spielte. So sorgte Beck dafür, dass die Regelungen zur Karenzzeit etwas abgeschwächt wurden. So wurde angefügt, dass nur dann keine Lobbytätigkeit aufgenommen werden darf, “wenn dadurch Vorteile oder Belohnungen aus früheren Regierungstätigkeiten gezogen werden.” Diese Einschränkung dürfte für einige juristische Auseinandersetzungen sorgen, falls eine Karenzzeitregelung tatsächlich eingeführt wird. Einfacher wäre es jedenfalls gewesen, jede Lobbytätigkeit innerhalb der Abkühlphase zu untersagen, wie in der Beschlussvorlage ursprünglich vorgesehen. Zugleich sorgte Beck dafür, dass Parteispenden von juristischen Personen verboten und nicht nur begrenzt werden – das stellt eine Positionsänderung der Grünen dar. Bisher hatte nur die Linke ein Parteispendenverbot für juristische Personen gefordert.

SPD: “Mehr Demokratie leben”
Auch die SPD beschäftigte sich auf ihrem Parteitag vom 4.-6.12. in Berlin mit dem Thema Demokratie. Bereits im September diesen Jahres hatte der Parteivorstand das Papier “Mehr Demokratie leben” verabschiedet, das nun als Leitantrag auf große Zustimmung stieß. Der Antrag war unter Federführung von Heiko Maas, Oppositionsführer im saarländischen Landtag und Mitglied des SPD-Bundesvorstands, entstanden. Zentraler Punkt darin ist vor allem die Forderung nach direkter Demokratie auch auf Bundesebene: Die SPD steht nun für die Einführung von bundesweiten Volksbegehren und Volksentscheide. Diese neue Positionierung wurde auch in der Presse als Kernforderung des Antrags aufgenommen. Auch mit Themen wie frühzeitige Bürgerbeteiligung und Transparenz bei Großprojekten greift die SPD die Rufe nach mehr Demokratie rund um die Proteste gegen Stuttgart 21 auf. Doch auch die Themen Lobbyismus, Lobbyregulierung und demokratieschädigende Machtungleichgewichte spielen in dem Antrag eine große Rolle.

Mit teils direkten und teils indirekten Bezügen auf die Lobbytätigkeiten rund um die Gesundheitsreform, die Laufzeitverlängerung und den Klientelismus bei der Hotelsteuer zieht sich das das Thema Lobbyismus wie ein roter Faden durch den Analysteil des Antrags. Folgerichtig fordert die SPD eine Verschärfung der Lobbyregulierung:

  • Einführung eines gesetzlich verpflichtenden und sanktionsbewehrten Lobbyregisters für alle Interessenvertreter; Offenlegung der Interessen und Geldgeber; Pflicht zum Eintrag auch für Anwälte, sofern sie Lobbying betreiben; Überwachung durch einen “Lobby-Beauftragten”
  • Partei-Sponsoring soll den Transparenzanforderungen für Parteispenden angeglichen werden, Regeln sollen auch für Listenverbindungen (Freie Wähler) gelten
  • Während und nach Ablauf der Amtszeit sollen sich Mitglieder der Bundesregierung als mögliche Seitenwechsler einer Verhaltensrichtlinie unterwerfen, die die Aufnahme von entgeltlichen und unentgeltlichen Tätigkeiten reguliert und Bestimmungen zur Offenlegung finanzieller Interessen und Vermögen beinhaltet.
  • Vorgaben für die Mitarbeit Externer in Bundesbehörden, bei der externen Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen und bei der Vergabe von Hausausweisen für Liegenschaften des Bundestages (keine weitere Präzisierung)
  • freiwilliger Verhaltenskodex für Lobbyisten zu den Grundsätzen Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität, als Anreiz wird Annahme wird im Lobbyregister aufgeführt
  • Transparenz auch bei der direkten Demokratie: strenge Offenlegungspflichten im Abstimmungswahlkämpfen, damit bekannt wird, welche Geldgeber hinter einer Werbekampagne stehen; alle Regeln politischer Transparenz müssen auch für Initiatoren von Volksentscheiden gelten

Gute Ausführungen zum Lobbyregister, Leerstelle bei Nebentätigkeiten
LobbyControl begrüßt grundsätzlich die Forderungen der SPD. Vor allem der Abschnitt zum Lobbyregister enthält aus unserer Sicht die wichtigsten Punkte – einschließlich der Forderung, auch Anwälte in ein Register einzubeziehen. Andere Bereiche wie Seitenwechsel und die Mitarbeit Externer bleiben dagegen vage. Notwendig ist hier, die Inhalte einer Verhaltensrichtlinie für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung zu präzisieren. Zu klären ist außerdem, ob es von staatlicher Seite die Möglichkeit geben soll, bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. sogenannte “Danke-schön-Verträge”, zu untersagen. Auch die Inhalte der Vorgaben für externe Mitarbeiter in Bundesbehörden werden nicht weiter ausgeführt.

LobbyControl kritisiert, dass das Thema Nebentätigkeiten von Abgeordneten in dem Antrag überhaupt nicht erwähnt wird. Hier ist es dringend erforderlich, dass die SPD eine präzise Forderung nach einer Regulierung von Nebentätigkeiten nachreicht. Die bestehende Regelung ist viel zu ungenau, da Nebeneinkünfte nur in groben Stufen angegeben werden müssen.

Weitere Informationen:
Positionspapier von LobbyControl zu Lobbyregulierung

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Presseecho Lobbykratie-Medaille

Do, 12/08/2011 - 20:15

Letzte Woche Mittwoch (7.12.2011) haben wir in Berlin die Lobbykratie-Medaille an die Deutsche Bank und Josef Ackermann verliehen. Die Reaktion der Medien ließ nicht lange auf sich warten und war überwiegend positiv und ausgiebig.

Die Tagesschau zitiert Ulrich Müller und verweist auf unsere Forderungen nach einem Lobbyregister und strengeren Regeln für den Seitenwechsel aus der Politik in die Wirtschaft. Die Taz spekuliert munter über die Gründe der Abwesenheit des Gewinners Josef Ackermann, sowie über die Ursachen seines Sieges und kommt zum Schluss, dass er den Preis “ganz persönlich” verdient hat. Inforadio (rbb) stellt uns kurz vor und vergleicht die Lobbykratie-Medaille mit eine “Art ‘Saure-Gurke’ für kungelnde Unternehmen” und der WDR verweist auf unseren Hinweis, dass der Sprecher der Deutschen Bank nicht auf den Vorwurf des bevorzugten Zugangs eingeht, sondern nur das typische Idealbild der Lobbyisten von einem pluralistischen Interessenausgleich zeichnet. N-Joy nutzt die Verleihung als Anlass um unseren Mitarbeiter Felix Kamella ausführlich zum Thema zu interviewen und Frontal21 geht als Fortführung einer früheren Berichterstattung zur Griechenland-Krise auf die Lobbykratie-Medaille ein. Die Frankfurter Rundschau stellt eine Studie zum Thema Lobbyismus vor und verweist hierbei auch auf die Preisverleihung.

Weitere Links:

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Fotos von der Verleihung der Lobbykratie-Medaille

Mi, 12/07/2011 - 16:49

Josef Ackermann und die Deutsche Bank gewinnen die Lobbykratie-Medaille 2011. Hier die Fotos von der Preisverleihung, ergänzend zum Bericht von der Aktion sowie der Reaktion der Deutschen Bank. Alle Fotos: LobbyControl; die Bilder können bei Quellen-Nennung frei verwendet werden (Lizenz: CC BY-SA 3.0).

„Angela Merkel“ hält den Rettungsschirm über „Josef Ackermann“

Merkel und Ackermann vor der Deutschen Bank

Der dritte Platz geht an RWE und die BGR

Die versammelte Presse vor der Deutschen Bank

Der erste Platz geht an Josef Ackermann und die Deutsche Bank

Ulrich Müller überreicht die Lobbykratie-Medaille

„Josef Ackermann“ mit der Lobbykratie-Medaille

Die Lobbykratie-Medaille

„Ackermann“ freut sich über den Preis

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Josef Ackermann und die Deutsche Bank gewinnen die Lobbykratie-Medaille

Mi, 12/07/2011 - 11:48

Nach zwei Monaten Recherche, vier Wochen Abstimmung und sieben Tagen Vorbereitung haben wir heute endlich die Lobbykratie-Medaille verliehen. Am Ende war das Ergebnis deutlich: 44 Prozent der über 5 500 abgegebenen Stimmen gingen an die Deutsche Bank und Josef Ackermann, die ersten Gewinner der Lobbykratie-Medaille. Nominiert waren sie, weil sie über einen privilegierten Zugang die günstigen Konditionen für die Finanzbranche bei der Griechenland-Rettung prägten und sich zugleich nach außen irreführend als hart getroffen darstellten. Die ausführliche Begründung gibt es hier.

Die Preisverleihung fand heute vor dem Berliner Büro der Deutschen Bank statt. Das LobbyControl-Team war (fast) komplett vertreten um die Medaille zu überreichen. Nach einem kurzen Überblick über die Lobbykratie-Medaille und der Bekanntgabe der Plätze drei und zwei begründete Geschäftsführer Ulrich Müller ausführlich die Nominierung von Josef Ackermann und der Deutschen Bank. Begleitet wurde die Aktion von zwei als Merkel und Ackermann verkleideten Personen.

Die Reaktion der Deutschen Bank
Der Leiter des Büros für Politische Kommunikation der Deutschen Bank hätte den Preis gerne an einem anderen Tag persönlich in Empfang genommen, konnte heute aber terminlich nicht. Es gibt jedoch eine schriftliche Antwort auf die Preisverleihung, die wir auch bei der Verleihung verlesen haben.

Uns kann die Stellungnahme von Herrn Marten nicht überzeugen. Er geht mit keinem Wort auf den Vorwurf des bevorzugten Zugangs ein. Vielmehr verweist er auf das übliche Idealbild der Lobbyisten von einem pluralistischen Interessenausgleich. Aber gerade dieser Fall zeigt, dass die Realität anders aussieht. Die Deutsche Bank und Josef Ackermann haben durch priviligierte Zugänge zu den Entscheidungsträgern ihre Interessen durchsetzen können. Gerade dafür wurde die Deutsche Bank ja nominiert und gewählt. Zweitens stimmt es nicht, dass die deutsche Bank kein gesteigertes Eigeninteresse an der Griechenland-Rettung gehabt hätte. Herr Martens widerspricht sich hier selbst, wenn er weiter unten anführt, dass die Deutsche Bank durch Abschreibungen große Opfer für die Griechenland-Rettung bringen musste. Wir haben darüber hinaus bereits in der Nominierung darauf verwiesen, dass es nicht nur um die Höhe des freiwilligen Schuldenschnitts ging, sondern auch darum, Pläne wie eine Bankensteuer oder eine Zwangskapitalisierung der Banken zu verhindern. Und hier hatte die Deutsche Bank sehr klare Interessen, die sie auch deutlich gemacht hat.

Platz 2 für die Deutsche Vermögensberatung, Platz 3 für RWE und BGR
Der zweite Platz ging mit 21 Prozent an die Deutsche Vermögensberatung und der dritte Platz mit knapp 15 Prozent an RWE zusammen mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).

Wir bedanken uns bei allen, die durch ihre Stimme, einen Hinweis oder eine Spende die Lobbykratie-Medaille erst ermöglicht haben. Der Erfolg in diesem Jahr hat uns ermutigt den Preis auch in Zukunft – d.h. in zwei Jahren – zu verleihen. Im nächsten Jahr ist wieder der Worst EU Lobbying Award an der Reihe. Halten Sie also die Augen Offen, wenn Ihnen nominierungswürdige Fälle begegnen, lassen Sie es uns wissen.

Das genaue Endergebnis der Abstimmung:

  1. Deutsche Bank & Josef Ackermann 2469 Stimmen (44,1 %)
  2. Deutsche Vermögensberatung AG 1182 Stimmen (21,1%)
  3. RWE & Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 820 Stimmen (14,6%)
  4. Gauselmann AG 628 Stimmen (11,2%)
  5. Bundesverband Medizintechnologie & Weber Shandwick 500 Stimmen (8,9%)

Insgesamt wurden genau 5599 Stimmen abgegeben.

Fotos von der Preisverleihung:

Mehr Fotos von der Verleihung der Lobbykratie-Medaille finden Sie hier.

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Eil-Unterschriftenaktion gegen Vereinnahmung von EU-Expertengruppen

Mo, 12/05/2011 - 18:52

Stop Big Business drafting our laws - ALTER-EU Jahrestreffen 2011

Ende Oktober sperrte das EU-Parlament einen Teil des Budgets für EU-Expertengruppen, um die EU-Kommission dazu zu bewegen, die einseitige Besetzung dieser Gruppen mit Wirtschaftslobbyisten zu beenden (wir berichteten). Damit ist die Auseinandersetzung zwischen Parlament und Kommission aber noch nicht ausgestanden. Um dem Parlament den Rücken zu stärken, haben wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnerorganisationen und dem Kampagnennetzwerk Avaaz eine Blitz-Unterschriftenkampagne gestartet. Innerhalb von 24 Stunden sollen möglichst viele Unterschriften aus ganz Europa zusammenkommen, um sie dann morgen bei einer Anhörung im EU-Parlament zu übergeben.

Damit soll ein Zeichen gesetzt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU den bisherigen Zustand der einseitigen Besetzung der Expertengruppen nicht länger hinnehmen wollen. Die Expertengruppen spielen bei der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen eine wichtige Rolle. Leider dominieren zu oft Vertreter gerade derjenigen Branchen zahlenmäßig, für die dort regulierende Gesetze vorbereitet werden sollen.

Unterstützen Sie die Aktion mit Ihrer Unterschrift. Unterschreiben können Sie hier.

Wir freuen uns, wenn Sie den Aufruf über Ihre Netzwerke weiterleiten. Danke!

Der Aufruf lautet:

An den Präsidenten der Europäischen Kommission: Als EU-BürgerInnen sind wir besorgt, dass Wirtschaftslobbyisten EU-Expertengruppen dominieren, während Konsumenten, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen marginalisiert werden. Wir rufen Sie auf, die Entscheidungsprozesse in Brüssel zu reformieren, indem Sie umgehend strenge Regeln zur gerechteren Besetzung der Expertengruppen erlassen und für umfassende Transparenz der Expertengruppen-Treffen sorgen, wie es das Europäische Parlament verlangt hat.”

 

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Kurzmeldung: EU-Parlament nimmt neue Verhaltensregeln für Abgeordnete an

Do, 12/01/2011 - 15:15

Das Europäische Parlament hat heute nahezu einstimmig die neuen Verhaltensregeln für EU-Abgeordnete verabschiedet, die seit März von einer Arbeitsgruppe als Reaktion auf den damaligen Lobbyskandal erarbeitet wurden. Im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) waren die Regeln zu Geschenken noch einmal etwas verwässert worden. In allen weiteren Punkten folgte das Parlament dem Vorschlag der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Parlamentspräsident Buzek. Eine detaillierte Bewertung der einzelnen Regelungen und Regelungslücken haben wir bereits im Juli vorgenommen als die Buzek-Gruppe ihre Ergebnisse präsentierte. Die Bewertungstabelle der Neuregelungen ist hier als PDF zu finden. Insgesamt ist der neue Verhaltenskodex positiv zu bewerten. So müssen EU-Parlamentarier nun einheitlich Nebeneinkünfte offenlegen und Geschenke und sonstige Zuwendungen dürfen nur noch bis 150 Euro angenommen werden. Ausgenommen sind hier jedoch Reisen, sodass Abgeordnete sich weiterhin zu Reisen und Hotelaufenthalten einladen lassen können – ein beliebtes Instrument bei finanzkräftigen Lobbyakteuren, um Kontakte herzustellen und um sich mit Abgeordneten gut zu stellen. Nachbesserungsbedarf besteht darüber hinaus, wenn es darum geht, den Wechsel in Lobbytätigkeiten direkt nach Mandatsende stärker zu kontrollieren.

Insgesamt stimmten 619 Abgeordnete für die Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments, zwei stimmten dagegen und sechs enthielten sich. In Kraft treten werden die neuen Regeln zum 1. Januar 2012. Als Teil unseres europäischen Bündnisses ALTER-EU (Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation) werden wir bei der Umsetzung und Anwendung der neuen Regeln genau hinschauen und weiter an Regeln arbeiten, die die bisherigen Lücken schließen.

 

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Neues Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert Lobbyregister

Do, 12/01/2011 - 13:15

Nach Brandenburg wird die Diskussion über ein Lobbyregister nun in einem zweiten Bundesland konkret: Berlin. Auf Initiative der Grünen diskutierte das frisch gewählte Abgeordnetenhaus gleich in seiner dritten Sitzung über zwei Anträge zur Einführung eines verbindliches Lobbyregisters. Grundsätzlich waren sich alle Fraktionen einig, dass ein Lobbyregister dazu beitragen würde, die Berliner Politik transparenter zu machen und stimmten der Initiative zu. Fraglich bleibt nun, ob es tatsächlich zu einem umfassenden Register kommt, wie es die Grünen vorschlagen. LobbyControl wird die Debatte weiterverfolgen und sich für ein umfassendes, verpflichtendes Lobbyregister auch in Berlin einsetzen. Bislang gibt es weder auf Bundesebene noch in einem Bundesland ein solches Register. In Brandenburg wird allerdings derzeit konkret an der Einführung eines solchen Registers gearbeitet.

Inhalte der Anträge
Die Grünen machten mit ihrem Antrag “Transparenz bei Lobbyarbeit – Ein öffentlich einsehbares Lobbyregister für Berlin!” (pdf) den Aufschlag. Darin fordern sie ein verbindliches Register, in das sich alle Lobbyisten gleich welcher Organisationsform einzutragen haben. Das Register soll Informationen über Auftraggeber, Daten zu den handelnden Akteuren und deren Budget enthalten. Für die genauere Ausgestaltung verwies die Fraktion der Grünen auf das EU-Lobbyregister. Interessanterweise glich die Begründung des Antrags fast wörtlich dem rot-rot-grünen Entschließungsantrag aus Brandenburg. Die Fraktion der Piraten legte einen Änderungsantrag (pdf) vor, der im Wesentlich drei Präzisierungen enthält: Erstens sollen Kirchen und religiöse Gemeinschaften ausdrücklich einbezogen werden, zweitens sollen einfache Anfragen von Bürgern ausdrücklich ausgenommen werden und drittens drängen die Piraten darauf, das Register als Datenbank zu führen.

“Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie”
In der Plenumsdiskussion (pdf) zeigten sich alle Fraktionen offen gegenüber dem Vorhaben der Grünen und der Piraten. “Die Frage ist also nicht, ob man auch hier in Berlin ein Lobbyregister benötigt, sondern nur, wie man es im Einzelnen ausgestaltet, regelt, sanktioniert, pflegt und anderes mehr”, sagte Sven Rissmann für die CDU-Fraktion. Allerdings verwies Rissmann auf die Verbändeliste des Bundestags und das EU-Lobbyregister als Vorbild. Damit blieb unklar, ob die CDU-Fraktion sich für ein verbindliches und umfassendes Lobbyregister einsetzt, das sich – wie es die Grünen in ihrem Antrag fordern – eben deutlich von der Unverbindlichkeit der Vorbilder aus Bundestag und EU unterscheidet. Sven Kohlmeier von der SPD wehrte sich gegen den Verdacht, dass Referentenentwürfe aus den Senatsverwaltungen von Lobbyisten geschrieben seien. Ob er sich deswegen auch dafür ausspricht, den Anwendungsbereich des Lobbyregisters auf das Abgeordnetenhaus zu beschränken, ließ er allerdings offen.

Die üblichen offenen Punkte
Wie schon Brandenburg blieben zwei zentrale Fragen auch bei den Antragstellern noch ungeklärt. So wird in der weiteren Diskussion zu klären sein, ob das Lobbyregister in Form eines Gesetzes oder einer Veränderung der Geschäftsordnung umgesetzt wird. Weiterhin tauchte die Frage auf, ob Anwälte trotz ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihren Mandanten in einem Lobbyregister erfasst werden sollten. Die Anträge der Grünen und der Piraten wurden nun an den Rechtsausschuss übermittelt und sollen dort konkretisiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die schon recht weitgehenden Ansätze der Antragssteller in der konkreten Ausgestaltung nicht verwässert werden.

Diskussionen auch in Bayern
Neben Berlin und Brandenburg wird auf Initiative der Freien Wähler neuerdings auch in Bayern eine Diskussion über die Einführung eines Lobbyregister geführt. Im bayerischen Landtag reichte die Fraktion der Freien Wähler einen Antrag zur Einführung eines “Transparenzregisters” ein. Die Inhalte dieses Antrages sind jedoch sehr viel offener formuliert: Klar ist, dass sich ein solches Register nach dem Willen der Freien Wähler sowohl auf die Legislative als auch die Exekutive erstrecken soll. Zu entscheiden bleibt dagegen noch die zentrale Frage, ob es sich um ein verbindliches oder ein freiwilliges Register handeln soll. Der Antrag wird voraussichtlich erst im nächsten Jahr im bayerischen Landtag diskutiert.

Weitere Informationen und Hintergründe:

 

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Neue dänische Regierung plant Lobbyregister

Do, 12/01/2011 - 12:10

In Dänemark wird die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters diskutiert. Ein entsprechender Vorschlag wird von den an der neuen Regierung beteiligten Sozialdemokraten vorbereitet und scheint eine breite Mehrheit im Parlament zu finden, wie dänische Medien berichteten. Selbst die liberal-konservative Oppositionspartei Venstre, die sich bislang gegen die Einführungen eines Registers stellte, steht einem solchen Vorhaben nicht mehr gänzlich ablehnend gegenüber, wie aus informierten Kreisen zu hören ist. Der derzeitige Zeitplan sieht eine Beschlussfassung und die Einführung des Registers im Laufe des Jahres 2012 vor.

Wie das Register genau ausgestaltet werden soll, welche Informationen veröffentlicht werden müssen und wer sich registrieren muss, ist noch weitgehend unklar. Es wird vermutet,  dass das EU-Transparenzregister in Brüssel als Vorbild dienen wird. Im Gegensatz zu Brüssel soll die Eintragung jedoch verpflichtend sein. Wie die dänische Zeitung „Fyens Stiftstidende“ berichtet, wird die Einführung finanzieller Offenlegungspflichten für Lobbyausgaben zumindest diskutiert – Einigkeit herrscht dabei noch nicht. Mogens Jensen von der Fraktion der Sozialdemokraten betont, dass auch in Dänemark die Zahl professioneller Lobbyisten zugenommen habe.

Dänemark übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

Dass sich nun auch Dänemark nach Österreich in Richtung verpflichtendes Lobbyregister bewegt, ist erfreulich und kommt auch mit Blick auf Brüssel zum richtigen Zeitpunkt: Dänemark wird ab dem 1. Januar für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Wir versprechen uns von Dänemark Impulse, auch auf EU-Ebene Regeln für mehr Lobbytransparenz voranzutreiben. Ein verpflichtendes Lobbyregister fehlt schließlich immer noch und der Rat selbst nimmt weiterhin nicht am EU-Transparenzregister teil.

Aus unserer Sicht sind Angaben über Lobbybudgets ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Lobbyregisters. Wir unterstützen daher den dänischen Konsumentenrat, der sich für diesen Punkt einsetzt. Zugleich muss Dänemark eine trennscharfe Definition von Lobbyarbeit entwickeln und wirkungsvolle Strafen bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht einführen. Je mehr EU-Mitgliedstaaten ein umfassendes, verpflichtendes und strafbewehrtes Lobbyregister einführen, desto größer wird auch der Druck auf die Bundesregierung nachzuziehen.

 

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Lobbyagentur verliert Überblick über Auftraggeber (Update 2.12.11)

Mi, 11/30/2011 - 15:34

Die Lobby- und PR-Agentur Weber Shandwick gehört weltweit zu den größten Lobbyfirmen und ist derzeit in Deutschland wegen mangelnder Transparenz bei der Kampagne “Meine Wahl!” für die Lobbykratie-Medaille nominiert. Auch in Brüssel scheint Weber Shandwick Probleme mit der Transparenz zu haben: Im Transparenzregister für Interessenvertreter ist die Agentur zwar eingetragen – was in diesem Fall auch verpflichtend ist, da Weber Shandwick Lobbyisten beim EU-Parlament angemeldet hat. Problematisch ist allerdings, mit welchen Angaben Weber Shandwick sich eingetragen hat.

Zuerst ohne Kunden registriert

Am 21. September 2011 aktualisierte Weber Shandwick ihre Angaben. Registriert haben sie sich allerdings nicht als Lobbyagentur, sondern als Unternehmen. Das hat Konsequenzen: Unternehmen müssen zwar Angaben über Lobbyaktivitäten und -ziele in eigener Sache machen, aber eben nicht über Auftraggeber, also Kunden und damit auch nicht über die Budgets einzelner Lobbyaufträge.

Nun drei Kunden und weniger als 50.000 Euro Umsatz

Auf unsere freundliche Anfrage hin gestand Weber Shandwick den Fehler ein und versprach Besserung. Am 25. November wurde der Eintrag dann aktualisiert und diesmal die richtige Kategorie ausgewählt. Nun griffen die Vorschriften zur Offenlegung von

Weber Shandwick im EU-Register fälschlicherweise als Unternehmen eingetragen

Kunden und Lobbybudgets. Weber Shandwick zeigte sich aber offenbar nicht in der Lage oder Willens, ihre Lobbykunden für das Jahr 2010 aufzulisten. Angegeben werden lediglich der französische IT-Dienstleister Anovo und eine Organisation namens “Asfe” mit einem Auftragsvolumen von jeweils unter 50.000 Euro sowie Asian Pulp and Paper (APP) mit einem Volumen zwischen 150.000 und 200.000 Euro. In der Gesamtrechnung wird der mit Lobbytätigkeiten erzielte Umsatz jedoch mit unter 50.000 Euro angegeben. Eine Rechnung, die so schlichtweg nicht aufgeht. Nicht nur ist die Zahl der Kunden höchst unglaubwürdig – es entsteht der Eindruck, man hätte bei der Kundenliste einfach nach dem Buchstaben A aufgehört. Auch die offensichtlichen falschen Zahlenangaben bzw. Rechenfehler lassen einen mehr als unprofessionellen Eindruck entstehen.

Weber Shandwick hat drei Lobbyisten beim Europäischen Parlament angemeldet und insgesamt 14 Angestellte, die nach eigenen Angaben mit Tätigkeiten betraut sind, die in den Anwendungsbereich des Registers fallen. Schon die Lohnsumme dürfte die angegeben 50.000 Euro um ein Vielfaches übersteigen. Vor der Aktualisierung hatte Weber Shandwick übrigens einen Lobbyumsatz von mindestens einer Million Euro angegeben.

Weber Shandwick: Nur drei Kunden?

Dass solche fehlerhaften Eintragungen überhaupt möglich sind, zeigt die mangelhafte Funktionsweise des gegenwärtigen Transparenzregisters. Weber Shandwick ist auf Grund der beim Parlament akkreditierten Lobbyisten registrierungspflichtig und sollte daher schnellstens vernünftige und fehlerlose Angaben veröffentlichen. Für eine Agentur, die 2010 zweimal mit dem “European Exellence Award” ausgezeichnet wurde, sollte das doch schaffbar sein. Wir werden an der Sache dran bleiben und auch die EU-Kommission auf die Angaben von Weber Shandwick hinweisen.

Update (02.12.2011): Inzwischen hat Weber Shandwick den Eintrag im Transparenzregister erneut aktualisiert. Diesmal sieht die Kundenliste mit 37 Kunden im Jahr 2010 deutlich realistischer aus und der aus Lobbyaufträgen resultierende Umsatz wird nun mit 2,25 bis 2,5 Millionen Euro angegeben. Der Geschäftsführer des Brüsseler Büros, Paul Baeyaert, wandte sich in einer Email an uns und begründete den unvollständigen Eintrag mit technischen Schwierigkeiten. Das zeigt, dass die Kontrollen der Registereinträge verbessert werde müssen, insbesondere dann, wenn die Registrierung wie im Fall von Weber Shandwick verpflichtend ist. Aber auch Weber Shandwick hätte von sich aus mehr unternehmen müssen – schließlich stand der falsche Eintrag bereits über zwei Monate im Register bevor wir darauf aufmerksam wurden. Danach konnten die technischen Probleme offenbar schnell gelöst werden.

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Autoren von Unterrichtsmaterial bestätigen Einflussnahme der Deutschen Vermögensberatung

Mi, 11/30/2011 - 10:19

Einer der Kandidaten für die Lobbykratie-Medaille ist die Deutsche Vermögensberatung, weil sie PR-Material als seriöses Unterrichtsmaterial vermarktet und so ihre Lobbyarbeit in die Schulen ausdehnt. Konkret handelt es sich dabei um eine Unterrichtseinheit mit dem Titel „Finanzielle Allgemeinbildung“, die für den Wirtschaftsunterricht erstellt wurde.

Geschrieben wurde das Unterrichtsmaterial von Mitarbeitern des Instituts für Ökonomische Bildung (IÖB) in Oldenburg. In einem Beitrag des Medienmagazins ZAPP hat der Leiter des IÖB Hans Kaminski zugegeben, dass Material übernommen wurde: „wir haben diese letzten Materialien in der Tat von dem Sponsor der Unterrichtseinheit“. Der Sponsor, die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), hat die Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Materialien übernommen.

Auch in unserem Artikel mit der ausführlichen Begründung für die Nominierung des Materials für die Lobbykratie-Medaille kommentierte ein Mitarbeiter des Instituts, wir hätten uns nicht nur „die drei Materialien der DVAG (4 von 127 Seiten!), sondern auch die 47 vorgeschalteten – und von uns unabhängig erstellten – Inhaltsmaterialien sowie die Hinweise für die Lehrkräfte“ anschauen sollen. Indirekt wird damit die Beeinflussung des Materials durch das Unternehmen zugegeben und das vermeintlich geringe Maß der Beeinflussung von sechs Prozent der Materialien als unproblematisch dargestellt.

Wenn die Beeinflussung von sechs Prozent des Materials kein Problem darstellt, muss die Frage gestellt werden, wo dann die Grenze gezogen wird. Wer legt diese Grenze fest? Ein Unternehmen wie die DVAG, je nachdem wie viel es bereit ist zu zahlen? Das IÖB macht sich selbst unglaubwürdig, wenn es versucht, die Seriosität des Materials über die vermeintlich geringe Einflussnahme („nur […] drei Materialien“) zu begründen.

Fest steht, dass mit den drei Materialien, die die DVAG im besten Licht darstellt, den SchülerInnen die Möglichkeit genommen wird, sich kritisch mit dem Unternehmen und ihrem Geschäftsmodell auseinander zusetzen. Es werden weder Gegenpositionen noch Alternativen dargestellt, sondern den SchülerInnen die Werbebotschaft der DVAG als Tatsachen vorgelegt.

Natürlich befindet sich in der Unterrichtseinheit auch für den Unterricht geeignetes Material. Das ist jedoch Teil der Strategie, denn ganz ohne geeignetes Material würde die Einheit kaum ihren Weg in die Klasse finden.

Mehr als nur vier Seiten

Doch auch außerhalb der von der DVAG vorgegebenen Texte lohnt eine nähere Betrachtung. Besonders interessant ist ein Vergleich mit einer älteren Ausgabe (PDF), in der die Deutsche Bank Praxispartner ist. Die meisten der Materialien sind gleich. Neu hinzugekommen sind jedoch Materialien mit den Titeln: Bausparen, Die Aktie, Investmentfonds, Lebensversicherungen, Riester-Rente und Rürup-Rente (Basis-Rente). Diese Themen entsprechen den Produkten, die von der DVAG vermarktet werden und sind besonders unkritisch. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der die Unterrichtseinheit ausführlich bewertet hat, schreibt zu diesen Materialien daher nicht ohne Grund:

Insbesondere dort, wo hohe Provisionen oder Ausgabeaufschläge fällig werden (Versicherungen, Bausparen, Investmentfonds) sind die Informationen oberflächlich und einseitig. Den Schülern werden die notwendigen Kriterien für die eigenständige Bewertung von Finanzprodukten nicht gegeben. Und das, obwohl eine der genannten Kompetenzen, die mit diesem Material ausdrücklich erworben werden sollen, eben die Bewertung ist.

Weiter schreibt die Verbraucherzentrale zur Selbstdarstellung der DVAG:

Dies lässt vermuten, dass die hinter dem Material stehenden Interessen zum einen der Verkauf von Finanzdienstleistungs-Produkten, zum anderen die Anwerbung von zukünftigen Vermögensberatern sind.

Politik muss Einflussnahme auf Schulen stoppen

Angesichts des zunehmenden Engagements von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und den ihnen nahestehenden Denkfabriken an Schulen und der damit verbunden Einflussnahme auf die Inhalte von Unterrichtsmaterialien, ist die Politik dringend aufgefordert zu handeln. Einige Vorschläge zur Diskussion:

  • Unterrichtsmaterialien sollten, wie Schulbücher auch, durch die Kultusministerien kontrolliert werden.
  • Die Finanzierung von Unterrichtsmaterialien sollte detailliert offen gelegt werden.
  • Direkte Kontakte von SchülerInnen mit Mitarbeitern von Unternehmen müssen von der Schule kritisch begleitet werden und dürfen nur dann stattfinden, wenn sie für die SchülerInnen einen wirklichen Erkenntnisgewinn darstellen.

Weitere Informationen

Das IÖB hat als Reaktion auf die Bewertung der Verbraucherzentrale und der Kritik von LobbyControl eine Stellungnahme (PDF) veröffentlicht.

Für unsere Arbeit sind wir auf Hinweise angewiesen. Wenn Ihnen besonders einseitiges Engagement an Schulen auffällt, wenden Sie sich an uns.

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Veranstaltung: Wie kann Lobbyismus politisch reguliert werden?

Di, 11/29/2011 - 15:12

Der zunehmend einflussreichere Lobbyismus in Deutschland braucht zeitgemäße Regeln, wenn die Demokratie nicht weiter ausgehöhlt werden soll. Dies ist die zentrale Aussage einer aktuellen Studie der Otto Brenner Stiftung der IG Metall. Sie wird am 6. Dezember mit einer Diskussionsveranstaltung in Berlin vorgestellt werden. Dieter Plehwe vertritt LobbyControl bei der hochkarätigen Debatte mit Vertretern von Union und SPD sowie mehreren Lobbyisten.

Das genaue Programm und die Anmeldemöglichkeit findet sich auf der Webseite der Otto-Brenner-Stiftung. Die Lobby-Studie wird erst am 6. Dezember veröffentlicht, aber das Flugblatt zur Veranstaltung benennt bereits zentrale Ergebnisse:

1. Der Einfluss mächtiger Lobbygruppen auf die Politik gefährdet die Demokratie. Verdeckter und intransparenter Lobbyismus hebelt den offenen Streit der Meinungen aus.

2. Es gibt keinen demokratischen Konsens über klare Regeln für den politischen Umgang zwischen Politik und Lobbyisten. Der fahrlässige Umgang der Politik mit dem Problem Lobbyismus und die mangelhafte Ordnung lobbyistischer Praxis wird zum Makel der Demokratie.

3. Manifeste Hinweise auf Fehlentwicklungen und Wildwuchs beim Lobbyismus liegen vor. Der Wildwuchs ist systemisch bedingt, er ist keine Rand- oder Begleiterscheinung, sondern ein dauerhaftes Phänomen der ökonomischen Konkurrenz.

4. Forderungen nach „mehr Transparenz“ greifen zu kurz. Die Bürger, der Souverän, benötigt nicht mehr Transparenz über fragwürdige Praktiken, sondern die Gewissheit, dass fragwürdige Praktiken abgestellt werden.

Wir freuen uns auf die Diskussion – beispielsweise darauf, was Herr Altmaier von der CDU zum “fahrlässigen Umgang der Politik mit dem Problem des Lobbyismus” sagen wird, nachdem Union und FDP dieses Jahr mehrere Anträge für ein Lobbyregister oder schärfere Regeln bei Parteispenden abgelehnt haben.

Ein Zufall, aber sehr passend: Am nächsten Morgen verleihen wir dann die Lobbykratie-Medaille in Berlin. (Bis morgen, 30. November, läuft noch die Abstimmung über den Preisträger!)

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Lobbykratie-Medaille – Noch bis zum 30.11. abstimmen!

Fr, 11/25/2011 - 10:30

Die Abstimmung ist beendet.

Am Mittwoch den 30. November endet die Abstimmung zur Lobbykratie-Medaille. Nehmen Sie sich drei Minuten Zeit und stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten.

Sie haben bereits gewählt? Dann empfehlen Sie uns weiter. Erzählen Sie Ihren Freunden und Bekannten von der Lobbykratie-Medaille. Jede abgegeben Stimme verleiht den Forderungen von LobbyControl zusätzliches Gewicht.

Den Gewinner der Lobbykratie-Medaille werden wir am 7. Dezember bekannt geben und in Berlin den Preis überreichen. Noch können Sie entscheiden, wer es sein wird!

Das sind die Kandidaten:

Deutsche Vermögensberatung AG: Nominiert für die Lobbykratie-Medaille, weil sie PR-Texte als seriöses Lehrmaterial vermarktet und so Lobbyarbeit aus den Parlamenten in die Schulen verlagert. Mehr Infos

Gauselmann AG: Nominiert, weil die Spielautomaten-Firma es geschafft hat, über eine Million Euro an Parteien zu überweisen, ohne in den Rechenschaftsberichten die­ser Parteien aufzutauchen. Mehr Infos

Bundesverband Medizintechnologie & Agentur Weber Shandwick: Nominiert, weil sie Patientenvertretungen für eine vermeintliche Graswurzelkampagne instrumentali­siert hat, um erfolgreich die Umsetzung einer Reform der Versorgung mit medizini­schen Hilfsmitteln zu verhindern. Mehr Infos

RWE & Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe: Nominiert, weil das Energierunternehmen RWE zwei Mitarbeiterstellen in einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt finanziert hat, welches Vorschläge für ein verbindliches Regelwerk zum Einsatz der CCS-Technologie in Deutschland erarbeiten sollte. Mehr Infos

Deutsche Bank & Josef Ackermann als Vorsitzender des Institute of International Finance (IIF): nominiert, weil sie über einen privilegierten Zugang die günstigen Konditionen für die Finanzbranche bei der Griechenland-Rettung prägten und sich zugleich nach außen irreführend als hart getrof­fen darstellten. Mehr Infos

Nominierungsvideo

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Hintergrund: Was ist die Lobbykratie-Medaille?

Mit der Lobbykratie-Me­daille wollen wir irreführende oder undemokratische Lobbyarbeit ins Rampenlicht rücken. Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Politik immer stärker durch irreführende Methoden, problematische Verflechtungen und das Übergewicht finanzstarker Lobbyis­ten verzerrt wird. Die Kandidaten stehen bei­spielhaft für verschiedene Formen undemokratischer Lobbyarbeit. Dabei geht es nicht nur um den größten Aufreger, sondern auch um Themen, die sonst nicht genügend Aufmerksamkeit erhalten.

Vorbild der deutschen Lobbykratie-Medaille ist der Brüsseler „Worst EU Lobbying Award“, den LobbyControl in den letzten Jahren mit mehreren europäischen Nichtregierungsorganisationen zusammen vergab. Weitere Informationen zur Lobbykratie-Medaille.

Kategorien: Newsticker

Neue Kampagne gegen Wechsel von EU-Beamten in Lobbyjobs

Do, 11/24/2011 - 12:24

In Brüssel gibt es keine wirksamen Regeln, wenn Angestellte und Beamte der EU die Seite wechseln und Lobbyisten werden. Dies kann zu Machtmissbrauch und Interessenkonflikten führen. Mit der Allianz für Lobby Transparenz und ethische Regeln (ALTER-EU) haben wir heute eine Studie veröffentlicht, die 15 solcher Wechsel untersucht. Die Veröffentlichung ist der Auftakt einer gemeinsamen Kampagne, um mehr Transparenz und striktere Regeln für Personalwechsel zwischen EU-Institutionen und Lobbyorganisationen durchzusetzen. ALTER-EU wird von 200 Organisationen aus ganz Europa getragen, LobbyControl ist Mitglied in der Steuerungsgruppe des Netzwerks.

Seitenwechsel als Vorteil für finanzstarke Lobbyisten

Der Bericht zeigt, dass die häufig mit Interessenkonflikten behafteten Gänge durch die Drehtür zu oft ohne explizite Genehmigung oder Karenzzeit stattfinden. Das Abwerben von EU-Angestellten erlaubt es finanzstarken Lobbyorganisationen, Zugang zu Schlüsselpersonen innerhalb der EU-Bürokratie und Insiderwissen zu erlangen. Diese privilegierten Zugänge könne Lobbyakteuren einen entscheidenden Vorteil bei der Beeinflussung politischer Entscheidungen liefern. Der Bericht warnt außerdem davor, dass EU-Beamte ihre Position nutzen könnten, um Entscheidungen zu treffen, die zukünftigen Arbeitgebern auf Kosten des Gemeinwohls zu Gute kommen. Besonders problematisch sei es, wenn Verhandlungen über eine neue Tätigkeit noch während der Amtszeit stattfinden.

„Die Drehtür verbindet die EU-Kommission mit der Brüsseler Lobbyindustrie und enthüllt eine politische Kultur, die es zu vielen EU-Offiziellen erlaubt, ihr wertvolles Expertenwissen und ihre Kontakte privatwirtschaftlichen Einzelinteressen zur Verfügung zu stellen. Die gegenwärtigen Personalvorschriften sollen Machtmissbrauch eigentlich eindämmen, aber die Regeln sind zu weich und schlecht umgesetzt. Es ist Zeit, dass die EU-Kommission einen Keil in die kreisende Drehtür schiebt“, kommentiert die ALTER-EU-Campaignerin Vicky Cann von der Brüsseler NGO Corporate Europe Observatory.

“Problematisch ist neben dem Wechsel aus EU-Institutionen in Lobbyjobs auch der umgekehrte Fall: Wenn hochrangige EU-Positionen mit Lobbyisten besetzt werden, kann dies ebenso zu Interessenkonflikten und einem privilegierten Zugang für Lobbyakteure führen”, ergänzt LobbyControl-Campaigner Timo Lange. “Präsident Obama hat daher in den USA Regeln eingeführt, die verhindern, dass registrierte Lobbyisten ohne Übergangsfrist für das Weiße Haus arbeiten können. Die EU-Institutionen sollten zumindest eine Befangenheitserklärung von neuen Angestellten verlangen.”

Studie zeigt zahlreiche brisante Seitenwechsel

Im heute veröffentlichten Bericht sind 15 Drehtürfälle beschrieben, in denen EU-Angestellte ohne ausreichende Kontrolle und teilweise ohne Auflagen in einflussreiche Lobbytätigkeiten gewechselt sind. Eine kleine Auswahl:

  • Derek Taylor: Taylor war ranghoher Berater der Kommission in Energiefragen und wechselte zur Lobbyagentur Burson-Marsteller, um dort ebenfalls als Energieberater zu arbeiten. Dies geschah nur wenige Wochen, nachdem er seine Tätigkeit bei der Kommission im Sommer 2009 aufgab. Der Wechsel wurde von der EU-Kommission bis heute nicht autorisiert.
  • Petra Erler: Die ehemalige Kabinettschefin von Ex-Kommissar Günter Verheugen arbeitete auch nach Verheugens Ausscheiden aus der EU-Kommission 2010 weiter eng mit ihm zusammen. Beide gründeten die Lobbyagentur „European Experience Company“ im April des selben Jahres. Erst im August 2010 richtete Erler sich mit einer Bitte um Genehmigung an die EU-Kommission.
  • Mogens Peter Carl: Der ehemalige Generaldirektor der Generaldirektion Handel und später Umwelt wechselte zur Lobbyagentur Kreab Gavin Andersen – nur sechs Monate nachdem er die Kommission 2009 verließ. Er zeigte den Wechsel entsprechend der geltenden Regeln bei der Kommission an. Diese sah jedoch keinerlei Konflikte und sprach sich weder für eine Abkühlphase noch für andere Einschränkungen aus.
  • Marten Westrup: Er arbeitete bis September 2010 für die Generaldirektion Unternehmen und Industrie und nahm anschließend einen Beraterjob bei BusinessEurope an, um den mächtigen Arbeitgeberverband in Klimafragen zu beraten. 2011 wechselte er zurück in die Kommission zur Generaldirektion Energie. Die Kommission erteilte für diese Wechsel eine Ausnahmegenehmigung.
  • Bruno Dethomas: Der ehemalige Vorsitzende der Eastern Partnership Taskforce der EU-Kommission legte seine Tätigkeit im Dezember 2010 nieder. Im März 2011 begann er für die Lobbyagentur G+ zu arbeiten, zu deren Kunden Gazprom Export und die Russische Föderation zählen. Die Kommission genehmigte den Wechsel ohne Auflagen.

EU-Kommission muss die Seitenwechsel bremsen

ALTER-EU fordert EU-Verwaltungskommissar Maroš Šefčovič vor diesem Hintergrund auf, neue Regeln im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Personalregeln der EU-Kommission einzuführen:

  • Eine verpflichtende Abkühlphase von zwei Jahren für alle Angestellten der EU-Institutionen. In dieser Zeit darf nicht in Lobbytätigkeiten und andere Jobs gewechselt werden, die einen Interessenkonflikt provozieren könnten.
  • Mehr Transparenz: Die EU-Institutionen sollten alle Drehtürfälle online veröffentlichen.
  • Die EU-Institutionen sollten alle neuen Mitarbeitenden auf mögliche Interessenkonflikte mit vorherigen Arbeitgebern prüfen.

Zusammen mit der Studie haben wir dem Kommissar einen Brief zugesandt, in dem wir unsere Positionen und Forderungen ausführlich darstellen und ihn zum Handeln auffordern.

Weiterlesen:

Eine deutsche Übersetzung der Studie wird in den kommenden Wochen erscheinen.

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