Verschleierung von Parteispenden - Spenden von Tocher- oder Schwesterfirma

Ein Möglichkeit die wahre Herkunft einer juristischen Spende zu verschleiern besteht schlicht und einfach darin, einen andersnamigen Teil der Konzernstruktur die Spende tätigen zu lassen.

Beispiel Ruhrkohle:

Empfehlungen

Demokratie, Transparenz und Lobbyismus

http://www.lobbycontrol.de/ - Kritisches Blog zum Thema Lobbyismus

http://www.kandidatenwatch.de/ - Öffentliche Fragen an Kandidaten von Wahlen

http://www.abgeordnetenwatch.de/ - Öffentliche Fragen an Abgeordnete

Spendenverhalten deutscher Banken während einer Finanzkrise

Im Dezember 2008 spendete die Deutsche Bank eine halbe Millionen Euro an die Bundestagsparteien. Dass sie so etwas tut ist (erschreckender Weise) nichts besonderes.

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Forderungen: Parteispenden

"Geldzuwendungen an einzelne Mitglieder legislativer Organe und an Fraktionen sind generell zu verbieten. Geldzuwendungen an Parteien sind in der Höhe streng zu begrenzen und außerdem nur durch natürliche Personen, die das aktive und passive Wahlrecht haben, zu erlauben. Es ist für mich nicht einzusehen, warum Kapitalgesellschaften oder Vereine und Verbände, die als juristische Personen ja auch nicht Mitglieder von Parteien sein können geschweige denn an allgemeinen Wahlen teilnehmen dürfen, dennoch einen derart großen Einfluss auf politische Parteien haben sollen!"

Beispiele: Potentielle Interessenskonflikte auf EU - Ebene

Lobbycontrol stellt eine Studie von Spinwatch vor, in der Verbindungen von zwölf Europaabgeordneten zur Wirtschaft unter die Lupe genommen wurden.

Diese Abgeordneten

  • sind bezahlt für Unternehmen tätig, die ein spezifisches Interesse an ihrer gesetzgeberischen Arbeit haben,
  • haben selbst finanzielle Interessen in Branchen, die sie fördern oder
  • haben besondere Parlamentsfunktionen (wie Ausschussvorsitzender) und sind zugleich eng mit einflussreichen Lobbygruppen verbunden.

Drei der zwölf Abgeordneten kommen aus Deutschland

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