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Nachlese zur Fastenpredigt: Das Verbot des Nazivergleichs schützt die neuen Faschisten.
Hinweise des Tages
Hinweise des Tages (2)
Nebentätigkeiten von Abgeordneten wieder online - Bundestag muss nachbessern!
Seit 1.März können wir die Nebentätigkeiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags wieder auf der Bundestagshomepage einsehen, in groben Stufen sind auch ihre Nebeneinkünfte dort aufgeführt. Die im Jahr 2005 vom Bundestag verabschiedeten Transparenzregeln sehen dies vor, damit die Öffentlichkeit sich ein besseres Bild von eventuellen Abhängigkeiten und Verstrickungen von Abgeordneten machen kann. Laut einer aktuellen Analyse von dpa gehen im neuen Bundestag derzeit am häufigsten Abgeordnete von CDU und FDP Nebentätigkeiten nach.
Echte Transparenz bringen die neuen Regelungen aber nach wie vor nicht - LobbyControl hat dies im vergangenen Jahr in einer ausführlichen Studie gezeigt. Denn erstens sind die Angaben häufig lückenhaft, da die Bundestagsverwaltung offensichtlich kaum kontrolliert, ob ihre Regeln eingehalten werden, und auch keine Sanktionen ausspricht. Außerdem ist ab 7.000 Euro Schluss mit der Transparenz - die höchste Stufe beginnt hier und ist nach oben offen. Ein weiteres Problem stellen die zahlreichen Schlupflöcher dar: AnwältInnen und UnterenehmensberaterInnen müssen bisher keinerlei konkrete Angaben über ihre MandantInnen und KundInnen machen.
Allein in der Stichprobe von 152 Abgeordneten (25% der Abgeordneten), die wir noch in der letzten Legislaturperiode für unsere Studie genommen haben, finden sich 12 AnwältInnen und 4 UnternehmensberaterInnen, im neuen Parlament sind wir allein bei der FDP bereits auf 7 UnternehmensberaterInnen gestoßen. Keiner davon legt seine KundInnen und MandantInnen offen.
Warum nicht? Wer neben seinem Mandat weiterhin seiner Berufstätigkeit nachgehen will, so denken wir, muss damit leben, dass er anderen Transparenzkriterien unterworfen ist als normale Berufstätige. Sowohl RechtsanwältInnen als auch UnternehmensberaterInnen sind durchaus potenziell von einem Interessenkonflikt bedroht - was ist, wenn der Mandant oder die Kundin ein gut bezahlendes Großunternehmen ist und im Ausschuss des oder der betreffenden Abgeordneten über eine Regelung entschieden wird, die das Unternehmen betrifft? Hinzu kommt, dass größere Kanzleien heute zunehmend auch Lobbytätigkeiten übernehmen. Auch darüber müssen sie keine Auskunft geben. AnwältInnen können sich einfach grundsätzlich auf ihre gesetzliche Verschwiegenheitspflicht berufen. Auch Angaben über die Branchen, aus denen die MandantInnen kommen, müssen sie nicht machen. Dies schlagen zwar die Transparenzregeln vor - der Bundestagspräsident hat diese Vorgabe in seinen praktischen Ausführungsbestimmungen aber einfach unter den Tisch fallen lassen. Noch absurder wird es bei den UnternehmensberaterInnen, die ja keinen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen: Ihnen hat der Bundestagspräsident in den Ausführungsbestimmungen einen Freibrief zum Verschweigen seiner KundInnen eingeräumt, in dem auch vertragliche Verschwiegenheitspflichten geltend gemacht werden können.
Problematisch ist generell, dass gerade die PartnerInnen in den großen Kanzleien und Unternehmensberatungen (in denen potenziell auch die GroßkundInnen mit mit viel Budget zu finden sind) überhaupt keine Angaben über ihre KundInnen machen müssen. Ihnen wird zugestanden, dass gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht angegeben werden müssen. Die Regelung, dass dies nur gelten soll, wenn der oder die Abgeordnete weder am Zustandekommen eines Vertrags mitgewirkt hat noch die danach geschuldete Tätigkeit persönlich ausübt, scheint ebenfalls in der Praxis keine Rolle zu spielen.
Als Ende vergangenen September das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil über die Klage Schilys gegen die (erste und einzige) vom Bundestag verhängte Sanktion fällte, hat es dem Bundestag eine Hausaufgabe mitgegeben: Es hat ihn aufgefordert, die Transparenzregeln dahingehend zu ändern, dass auch SozietätsanwältInnen in die Transparenzregeln mit einbezogen werden müssen. Wir fordern den Bundestag auf, diese Forderung zügig umzusetzen, um gleiche Ausgangsbedingungen bei der Transparenz zu schaffen. Dabei sollten aber nicht nur Anwaltssozietäten einbezogen werden - das gleiche sollte auch für andere Abgeordnete gelten, die auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (also in Form von rechtlichen Zusammenschlüssen) tätig sind - wie beispielsweise UnternehmensberaterInnen. Es gibt keinen Grund, warum diese keine Auskunft über ihre KundInnen geben sollten, wenn sie sie selbst betreuen. Generell sollte in unseren Augen noch einmal überprüft werden, ob die weite Geltung der gesetzlichen Schweigepflicht für alle MandantInnen (z.B. auch LobbykundInnen) nötig ist. Dabei sollten die Verschwiegenheitspflichten im Interesse der Transparenz von Abgeordneten eng ausgelegt werden.
Die neoliberale Indoktrination der Dozenten ist beträchtlich. Die Bundesbank mischt kräftig mit.
Hinweise des Tages
NRW-SPD: Kalter Kaffee
Aktion: Mehr Transparenz beim Partei-Sponsoring
LobbyControl führt - gemeinsam mit Campact, Mehr Demokratie und Transparency International - eine Kampagne für eine Reform der Parteienfinanzierung durch. Wir wollen den Einfluss großer Spenden begrenzen, Geldflüsse an Parteien transparenter machen und eine unabhängige Kontrolle der Parteifinanzen durchsetzen. Unterstützen Sie unsere Aktion jetzt mit Ihrer Unterschrift und Werbung im Bekanntenkreis!
Unterschreiben Sie hier online - die Unterschriften werden ausgedruckt und an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag übergeben (weitere Informationen zur Aktion).
Mitmachen - 1909 UnterzeichnerInnen bisher.
Ihre Unterschrift Anrede und Titel Frau HerrVor- und Nachname
Straße und Nr.
PLZ und Ort Email-Adresse
Ja, bitte informieren Sie mich über den Fortgang dieser und weiterer Aktionen per kostenlosem Newsletter oder per Post.
AppelltextAn die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Fälle von zweifelhaftem Parteien-Sponsoring erzeugen den Eindruck, Politiker/innen und Parteien seien zuweilen käuflich. Dieser Verdacht schadet dem Ansehen unserer Demokratie. Ziehen Sie hieraus jetzt Konsequenzen. Stellen Sie klar, dass Politik keine Ware ist und verschärfen Sie das Parteiengesetz! Sorgen Sie dafür, dass
- für das Sponsoring von Parteien die gleichen Veröffentlichungspflichten gelten, wie für Parteispenden
- Parteispenden und Sponsoring auf maximal 50.000 Euro pro Jahr und Konzern, Unternehmen, Verband bzw. Person begrenzt werden.
- die Einhaltung des Parteiengesetzes künftig von einem unabhängigen Gremium kontrolliert wird.
Bitte informieren Sie mich darüber, welche Schritte Sie zu einer Reform der Parteienfinanzierung einleiten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Daten (Name, Adresse, E-Mail) werden mit einer Aktion dem Bundestag überreicht. Eine langfristige Speicherung erfolgt nur, wenn Sie den Lobbycontrol-Newsletter bestellen. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.
Bisher 1909 UnterzeichnerInnen,
(Hinweis: Die Zahl der UnterzeichnerInnen umfasst nur die über LobbyControl abgegebenen Unterschriften.)
Anlass sind die skandalösen Vorkommnisse der letzten Wochen um die Mövenpick-Spenden an die FDP und CSU und das Sponsoring bei Parteitagen und anderen Partei-Events wie “Rent-a-Rüttgers” in NRW oder “Miet Dir den Tillich” in Sachsen.
Wenn man an Parteienfinanzierung dachte, dann war der erste Gedanke immer: Spenden von Unternehmen und Verbänden. Hier haben das Interesse und die Sensibilität der Bürger in den letzten Jahrzehnten ständig zugenommen. Wie finanzieren sich die Parteien? Welchen Branchen und Verbänden stehen sie nahe? Gibt es vielleicht einen Zusammenhang zwischen Geldflüssen und politischen Programmen?
Jetzt ist mit dem Sponsoring eine andere Form der Parteienfinanzierung in die Öffentlichkeit gerückt. Sponsoring bietet sich an, um die verschärften Regeln bei Spenden zu umgehen.
Die NRW-CDU forderte 1000,- Euro pro Quadratmeter für einen Stand beim NRW-Parteitag. Mindestgröße 14 qm. Audi hatte - laut einem uns vorliegenden Lageplan - auf dem letzten FDP-Parteitag in Hannover einen Stand von über 100 qm; der Quadratmeterpreis soll bei 220 Euro gelegen haben.
Für diese Zahlung haben die Unternehmen und Verbände keine wirtschaftlich adäquate Gegenleistung erhalten. Es sind letztendlich verdeckte Zuwendungen, die aber in der Bilanz des “Wirtschaftsunternehmens Parteitag” verrechnet werden und dort verschwinden.
Presseberichte gehen von bis zu 10 Millionen Euro aus, die Parteien für ihre Events im Jahr ausgeben - es gibt nicht nur Bundes-, und Landesparteitage sondern auch “Zukunftsforen” etc.
Die Besonderheit beim Sponsoring:
- Sponsoring ist derzeit noch von der Steuer absetzbar (als Betriebsausgaben oder Werbung). Parteispenden sind hingegen nicht absetzbar.
- Die Sponsoren werden nicht öffentlich genannt, ihre Zuflüsse werden mit den Ausgaben verrechnet.
- Der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Warum nicht eine eingeschlafene Partei-Zeitung mit Hilfe von üppigen Anzeigen wieder beleben und an die Kioske bringen?
Wir fordern: Der Zugang zu Politikern, insbesondere offiziellen Amtsträgern, darf nicht käuflich sein. Parteitage sollten sich auf ihr Kerngeschäft zurück ziehen: Debatte, Meinungsbildung, Abstimmungen, Personalentscheidungen.
Der aufgeblähte Lobby-Zirkus samt Gratis-Gaben, der Parteitage derzeit umgibt, ist geeignet, die Demokratie ins Lächerliche zu ziehen. Wenn dieser Trend anhält, darf sich niemand wundern über sinkende Mitgliederzahlen der Parteien, sinkende Wahlbeteiligung und allgemein sinkende Akzeptanz von Politik.
Wir brauchen eine Reform der Parteifinanzierung. Neben klaren Regeln und Grenzen für das Sponsoring fordern wir eine Obergrenze für Parteispenden, um den Einfluss einzelner Spender eine Grenze zu setzen. Außerdem muss die Parteifinanzierung unabhängig kontrolliert werden, nicht nur vom Bundestagspräsidenten. Nicht zuletzt müssen die Transparenz-Regeln für Parteispenden weiter verbessert werden:
- Spenden ab 10.000 Euro müssen sofort offen gelegt werden (bisher erst ab 50.000 Euro).
- Spenden ab 2.000 Euro müssen in dem detaillierten Rechenschaftsberichen der Parteien aufgelistet sein (bisher erst ab 10.000 Euro).
- Die Spendendaten müssen für alle Bürger leicht zugänglich online präsentiert werden, am besten in einer durchsuchbaren Datenbank (momentan nur als einzelne pdf-Dateien).
Bereits Ende letzten Jahres hatte der Europarat von Deutschland gefordert, die Regeln für die Parteienfinanzierung zu verbessern. Die jüngsten Vorfälle verdeutlichen den Handlungsbedarf und haben eine neue politische Diskussion angestoßen. Jetzt müssen wir die Parteien zum Handeln bewegen.
Unterstützen Sie unsere Aktion - hier geht es zurück zum Unterschriftsformular!
Hinweise des Tages
Das Existenz–Minimum der HabendHerrschenden – Hartz IV, das Bundesverfassungsgericht und die etablierte bundesdeutsche Politik
Das Expertengeflecht um Merkel sagt viel – Von wegen Sozialdemokratisierung der Union (Teil III)
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus
Hinweise des Tages
In Sachen Griechenland und Euroraum wird weiter auf primitive Weise agiert. Bei Politik und Medien. Gibt es dazu wirklich keine Alternative?
Banner und E-Mail-Signaturen zu NachDenkSeiten – für Ihre eigene Webseite und für den Abschluß Ihrer E-Mails
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